Wohngeldgesetz

Das Wohngeldgesetz, abgekürzt WoGG, ist ein Bundesgesetz und gilt somit in ganz Deutschland. Die ursprüngliche Fassung stammt vom 14. Dezember 1970 und trat am 01. Januar 1971 in Kraft. Mit Hilfe des Gesetzes wird in acht Teilen mit vierundvierzig Paragraphen, sowie sieben Anlagen, die in zwei Teile gegliedert sind, die Beantragung, Berechnung und Bewilligung von Wohngeld in der Bundesrepublik Deutschland geregelt.

Damit gehört das Gesetz zum sogenannten Sozialrecht, also den Gesetzen, die der Erfüllung des Grundprinzips der Sozialstaatlichkeit in Deutschland dienen. Die letzte Neufassung des Gesetzes wurde am 24. September 2008 bewilligt und ist seit dem 01. Januar 2009 in Kraft getreten.

Wohngeldgesetz 1

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Aufbau des Wohngeldgesetz

Teil 1

Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung

In diesem Teil wird erklärt, was Wohngeld eigentlich ist: Nämlich ein Zuschuss, der vom Staat an den Bürger geleistet wird, um jedem Menschen wirtschaftlich angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen und zu sichern.

Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen für jemanden, der Wohnraum lediglich mietet, und Lastenzuschüssen, für jemanden, der auch Eigentümer des Raumes, den er bewohnt, ist.

Außerdem legt der erste Teil fest, wer für welche Art von Wohngeld berechtigt ist und welche Voraussetzungen gelten.

Teil 2

Berechnung und Höhe des Wohngeldes

Dieser Teil ist in fünf Kapitel untergliedert und stellt mehr oder weniger das Herz des Wohngeldgesetzes dar:

Es wird Aufschluss darüber geben, aus welchen Größen sich das Wohngeld zusammensetzt. Die drei maßgeblichen Faktoren, deren genaue Berechnung in den einzelnen Kapiteln mittels Tabellen und Regelungen festgelegt sind, sind die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind, das Gesamteinkommen – also die aufaddierten Jahreseinkommen – dieser und die Miete bzw. Belastung selbst.

An dieser Stelle werden auch Sonderregelungen über Abzüge am Einkommen oder Mietzuschläge beschrieben und die grundlegende Formel zu Berechnung wird genannt:

1.08 *(M – (a + b *M + c*Y) *Y) Euro

M bezeichnet dabei die monatliche Miete, Y das monatliche Einkommen und a, b und c sind spezielle Faktoren, die aus dem Gesetzestext selbst entnommen werden können.

Das erste Kapitel dieses Teils bezeichnet zuerst allgemein diese Berechnungsgrößen, das zweite bezieht sich auf die zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, das dritte definiert die Begriffe der Miete und Belastung und legt fest, welche Faktoren diese umfassen und welche nicht, das vierte enthält alle Bestimmungen zum Einkommen und der Ermittlung dessen und das fünfte führt zum Schluss all diese Unterpunkte zu der oben stehenden Formel zusammen.

Teil 3

Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs

Im Wohngeldgesetz ist zusätzlich festgelegt, wann kein Wohngeldanspruch besteht, beispielsweise durch die Konkurrenz zu anderen Gesetzen wie BAföG, durch einen zu geringen Betrag, der bewilligt werden würde oder durch den Ausschluss aller Haushaltsmitglieder vom Wohngeld.

Teil 4

Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes

Im vierten Teil des Gesetzes sind alle Paragraphen über die Bewilligung, Erhöhung, Minderung und auch den Wegfall des Wohngeldes zusammengefasst. Der Antragsteller kann hier auch Pflichten wie beispielsweise seine Auskunftspflicht entnehmen.

Zusätzlich werden in diesem Teil alle noch offenen Formalien und auch Sonderfälle wie Auszug oder Todesfälle geklärt, die die Höhe des Wohngelds betreffen und die der Antragsteller daher kennen sollte.

Diese ersten vier Teile des Wohngeldgesetzes sind vor allem für das Beantragen von Wohngeld und dem Nachvollzug der Bewilligung oder Nichtbewilligung notwendig.

Teil 5-8

Kostentragung und Datenabgleich, Wohngeldstatistik, Schluss- und Überlegungsvorschriften

Die nächsten vier Teile Teil 5 – Kostentragung und Datenabgleich, Teil 6 – Wohngeldstatistik , Teil 7 – Schlussvorschriften und Teil 8 – Überleitungsvorschriften erweitern die ersten vier Teile und beinhalten zusätzliche Vorschriften wie beispielsweise das Einkommen bei anderen Sozialleistungen. Weiterhin wird Bezug auf die Neuregelung bei Gesetzes- und Rechtsänderungen genommen.

Besonders wichtig ist außerdem, dass auch die Rechte und Pflichten im Umgang mit persönlichen Daten sowohl durch die Wohngeldbehörden, als auch durch die Wohngeldempfänger festgelegt werden – die Daten dürfen nämlich sowohl zum Datenabgleich, als auch zu Erstellung von Statistiken und Berichten verwendet werden.

Der Anhang

Im Anhang des Wohngeldgesetzes befinden sich Anlagen mit den Werten für die Formel sowie allen zu beachtenden Rechenregeln.

Wohngeldgesetz 2

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Änderungen im Wohngeldgesetz

Novellierung ab 2009

Das Wohngeldgesetz sollte durch die Bundesregierung im Jahr 2007 umgestaltet und inhaltlich angepasst werden, da beispielsweise die Heizkosten noch nicht korrekt berücksichtigt wurden. Ein neues Konzept wurde dementsprechend am 22. Februar 2008 vorgestellt und am 19. März 2008 durch das Bundeskabinett bewilligt.

Zwar wurden die Gesetzesänderungen zuerst durch den Bundesrat zurückgewiesen, am 04. Juli 2008 allerdings doch akzeptiert. So kam es zu der Neufassung, die, wie bereits erwähnt, seit dem 01. Januar 2009 gilt.

Durch die Neufassung erhöhte sich das durchschnittliche Wohngeld von etwa 90 Euro auf 140 Euro. Dies ist vor allem drei Hauptänderungen geschuldet: Zum einen wurden Baualtersklassen auf Neubaumietniveau zusammengefasst, außerdem wurden die Miethöchstbeträge um 10 % und die Tabellenwerte um 8 % erhöht. Neben diesen Änderungen wurde beispielsweise auch eine Heizkostenkomponente eingeführt.

Änderungen zum 01. Januar 2011

Wie bereits erwähnt kam es zu der Novellierung des Wohngeldgesetzes unter anderem, weil die Heizkosten noch nicht korrekt einbezogen wurden. Die neu eingeführte Heizkostenkomponente wurde allerdings mit der Begründung, dass die Energiekosten sinken würden, im Jahr 2011 wieder gestrichen.

Weiterhin wurden in diesem Jahr im Rahmen des Bildungspakets und der „Hartz-IV-Reform“ auch Zuschüsse für Bildung und Teilhabe am sozialen Leben eingeführt, von der vor allem Kinder, die in Wohngeld erhaltenden Haushalten leben, profitieren sollten.

Änderungen zum 01. Januar 2013

Seit Beginn des Jahres 2013 ist das Wohngeldgesetz nun auch besser gegen Sozialleistungsmissbrauch geschützt. Dies hängt insbesondere mit dem Datenabgleich zusammen, der nun automatisch zwischen den Behörden stattfinden darf.

Einfach erklärt dürfen die Behörden durch diese Änderung nun alle für die Zeiträume, in denen Wohngeld empfangen wurde, relevanten Daten untereinander abgleichen. Da also der Umgang mit persönlichen Daten erfolgt muss ein Antragsteller zusätzlich über seine Rechte bei der Antragstellung informiert werden.

Im Einzelnen von Interesse sind bei diesem Abgleich vor allem Leistungen wie das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialhilfe. Außerdem können Renten- und Unfallversicherungen, geringfügige Beschäftigungen und vorhergehende Anträge eingesehen und geprüft werden.

Kritik des Wohngeldgesetzes

Das Wohngeldgesetz wurde zeitweilig kritisiert, da es im Grunde das gleiche Ziel wie die Grundsicherungsleistungen verfolgt – nämlich des ermöglichen eines angemessenen Wohnstandards auch bei einem niedrigen Gehalt und Einkommen. Somit handelt es sich mehr oder weniger um eine redundante Doppelstruktur.

Wenn Sie nun Ihr Wohngeld berechneen möchten, können Sie dafür unseren Wohngeldrechner verwenden.