Wohngeldrechner Glossar und Lexikon
Inhaltsverzeichnis
Abzugsbeträge
Abzugsbeträge sind Beträge die vom Einkommen abgezogen werden, wie etwa Einkommensteuer, Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beziehungsweise Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Auch bestehende Unterhaltsverpflichtungen gehören dazu.
Anspruchsberechtigung
Dies bedeutet das man bestimmte Vorraussetzungen haben muss damit man Anspruch auf Wohngeld hat.
Antrag
Dies ist das Formular womit man das Wohngeld bei der entsprechenden Behörde beziehen kann. Die einzelnen Formulare der Bundesländer unterscheiden sich in Layout und in der Reihenfolge der Fragen. Daher gibt es kein bundesweit einheitliches.
Ausbildung
Es bedeutet die Vermittlung von Kenntnissen und Wissen an einen Menschen durch eine ausbildende Stelle, in einem Unternehmen, Schule oder Universität.
Auszahlung
Das Wohngeld wird monatlich im Voraus auf das Girokonto des Antragstellers gezahlt.
Belastungshöchstgrenzen
Der Gesetzgeber verhindert mittels Förderungshöchstgrenzen die Unterstützung unangemessen hoher Mieten. Den Mietern wird in diesen Fällen zugemutet, in eine günstigere Wohnung umzuziehen. Die Obergrenzen sind entlang der Personenanzahl im Haushalt gestaffelt und abhängig von Baujahr der Wohnung und Mietstufe.
Betriebskosten
Betriebs- oder Nebenkosten sind laufende Kosten des Vermieters, die der Mieter üblicherweise als monatliche Pauschale im Voraus gemeinsam mit der Kaltmiete zahlt. Hierunter fallen neben den Heizkosten: Grundsteuer, Versicherungen, Müll- und Wassergebühren. Auch Reinigungs- oder Gartenpflege sowie die Ausgaben für einen Hausmeister kann der Vermieter an die Mieter weitergeben.
Bewilligungszeitraum
Dies ist der Zeitraum für den das Wohngeld gezahlt wird. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Wohngeld für ein Jahr geleistet.
Bezugsvoraussetzungen
Ob und in welcher Höhe das Wohngeld bewilligt wird, hängt ab von der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts, der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder sowie der Höhe der Miete bzw. der Belastung durch Eigenheim.
Einkommen
Einkommen ist das Geld, welches man als Einahme in einem Privathaushalt bekommt. Dies ist nicht nur das Gehalt sondern auch beispielsweise Sozialleistungen wie, Kindergeld, Elterngeld oder ALG II.
Einstandsgemeinschaft
Als Einstandsgemeinschaft werden Paare bezeichnet, die mindestens ein Jahr zusammenleben oder in deren Haushalt ein minderjähriges Kind lebt.
EU-Ausländer
Das sind Personen die nicht aus dem europäischem Raum kommen.
Freibeträge
Das sind Beträge die das Einkommen mindern. Dies sind beim Wohngeld Kinder oder schwerbehinderte Mitglieder im Haushalt wodurch Freibeträge gewährt werden und das Einkommen dann mindern.
Haushaltsangehörige
Hierunter werden Personen verstanden, die zusammen in einer Wohnung leben und entweder verwandt sind oder gemeinsam wirtschaften oder bei denen eine Einstandsgemeinschaft vorliegt.
Höchsteinkommensgrenzen
Das ist die Grenze wieviel man maximal als monatliches Ienkommen haben darf um ANsprucha uf Wohngeld zu haben. Je höher Miete bzw. Lasten und der Höchstbetrag der jeweiligen Mietstufe sind, desto höher kann auch das anzurechnende Einkommen ausfallen. Die Einkommensgrenzen sinken bei geringerer Miete oder Lasten oder einer geringeren Mietstufe.
Kaltmiete
Unter Kalt- oder Nettomiete versteht man den Anteil der monatlichen Mietzahlungen für die reine Raumnutzung, ohne die Vorauszahlung für Nebenkosten.
Lastenzuschuss
Wohngeld kann als Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums gewährt werden. Erhalten können den Lastenzuschuss die Eigentümer eines Eigenheimes oder von maximal zwei Eigentumswohnungen sowie die Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes. Auch die Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle oder innerhalb einer Kleinsiedlung können bezugsberechtigt sein.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen zusätzliche Sach- oder Dienstleistungen für Kinder, für die Kindergeld bezogen wird und die bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt sind.
Miete
Die Miete ist ein Dauerschuldverhältnis über eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung in diesem Fall einer Wohnung. Entscheidend für die Höhe des Wohngeldanspruchs ist die Kaltbruttomiete, die Kaltmiete zuzüglich der Betriebskosten, jedoch ohne Berücksichtigung der Kosten für Warmwasser und Heizung.
Miethöchstbeträge
Maßgeblich für die Höhe des Wohngeldes ist nicht die tatsächliche Miete oder Belastung, sondern der Höchstbetrag der jeweiligen Mietstufe.
Mietstufe
Die sechs Mietstufen spiegeln das unterschiedliche Niveau der Wohnkosten der Städte und Gemeinden in Deutschland wider. Anhand dieser Stufen wird die Höhe der Förderung für die Regionen berechnet. Sie orientieren sich am Mietspiegel. Mietstufe drei entspricht dem Bundesdurchschnitt der Mieten. Die Stufen eins und zwei sind unterhalb angesiedelt, die Stufen vier bis sechs oberhalb.
Mietzuschuss
Wohngeld kann als Zuschuss zu Mietzahlungen gewährt werden. Erhalten können den Mietzuschuss neben Mietern einer Wohnung auch Heimbewohner oder Personen die in einem mietähnlichen Rechtsverhältnis leben. Dazu zählen beispielsweise die Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung oder Obdachlose in einer Unterkunft. Eigentümern eines Mehrfamilienhauses wird in bestimmten Ausnahmefällen ein Mietzuschuss gewährt, wenn sie dort selbst eine Wohnung bewohnen.
Mindesteinkommen
Mindesteinkommen ist das Einkommen, welches man mindestens haben muss um einen Wohngeldanspruch zu erhalten. Ein Anspruch besteht nur dann, wenn man seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.
Mischhaushalt
Für einen Mischhaushalt, bestehend aus Wohngeldberechtigten und Nichtwohngeldberechtigten, wird die Miete oder Belastung anteilig berechnet – unabhängig davon, ob es sich um Familienangehörigen handelt.
Sonderzahlungen
Das sind Zahlungen, welche in größeren wiederkehrenden Zeitabständen bezogen werden. Hierzu zählt beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Diese werden bei der Wohngeldberechnung ebenfalls als Einkommen berücksichtigt.
Staatsangehörigkeit
Ist das rechtliche Verhältnis eines Menschen zu einem bestimmten Staat. Auch Ausländer können Wohngeld beantragen, wenn sie sich in Deutschland aufhalten und einen Aufenthaltstitel, eine Duldung bzw. ein Recht auf Aufenthalt haben oder von der Bedingung eines Aufenthaltstitels befreit sind. Der Wohngeldanspruch entfällt jedoch, wenn zwischen dem Herkunftsland und Deutschland völkerrechtliche Verträge bestehen, die Deutschland von Sozialleistungen für Staatsbürger dieses Landes befreien. Auch heimatlose Ausländer können anspruchsberechtigt sein.
Vermögen
Vermögen ist alles was im Eigentum eines Menschen ist, dies können Ansprüche sein, wie Aktien und Geld, aber auch Immobilien die man besitzt. Vermögensbesitz hat im Regelfall keine direkte Auswirkung auf einen Wohngeldanspruch. Einkünfte aus Vermögen wie Zinseinnahmen sind jedoch anzugeben und werden angerechnet.
Werbungskosten
Dies sind Ausgaben die der Erhaltung und Sicherung der Einahmen dienen. 920 Euro können grundsätzlich pauschal als Werbungskosten vom Brutto-Gesamteinkommen abgezogen werden. Für die Inanspruchnahme dieser Pauschale ist kein Nachweis erforderlich, es müssen also keine Belege eingereicht werden. Höhere Kosten für beispielsweise erwerbsbedingte Kinderbetreuung, Beiträge zu Berufsverbänden, Arbeitsmittel oder -wege sind nachzuweisen.
Wohngeldantrag
Dies ist der Antrag den man ausfüllen muss um das Wohngeld beantragen zu können. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Es ist nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld erfüllt sind.
Wohngeldformel
Bei der Berechnung der Höhe des Wohngeldanspruches werden die zu berücksichtigende Miete beziehungsweise Belastung, das monatliche Gesamteinkommen und verschiedene Parameter zur Haushaltsgröße berücksichtigt. Da diese Berechnung recht komplex ist, werden zur schnellen Kalkulation der Anspruchshöhe meist Tabellen verwendet, aus denen der Wohngeldbetrag einfacher ablesbar ist.
Wohngeldgesetz
Die Unterstützung durch Wohngeld ist in Deutschland geregelt im Wohngeldgesetz (WoGG) sowie der Wohngeldverordnung (WoGV).
Wohngeldrechner
Mit Wohngeldrechnern und Tabellen kann der voraussichtliche Wohngeldanspruch vorab ermittelt werden.
Wohngeldstellen
Das sind die Stellen wo man das Wohngeld beantragen kann. Die jeweilige Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde entscheidet, ob ein Wohngeldantrag die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ein Wohngeldanspruch besteht. Die zuständigen Behörden für Wohngeld unterscheiden sich in den einzelnen Kommunen: in einigen Städten und Gemeinden gibt es Wohngeldstellen, anderswo sind Bürgerbüro oder Sozialamt zuständig. Die Sachbearbeiter der Wohngeldstellen erteilen Auskünfte und leisten Hilfe beim Wohngeldantrag.
Hinweis: Dieses Glossar stellt keine Rechtsberatung dar und kann keine Rechtsberatung ersetzen.