Wohngeldrechner

Einfach und schnell Ihr Wohngeld berechnen

– hier finden Sie den Wohngeldrechner für Ihre Stadt, ihre Kommune und Ihren Landkreis. Nutzen Sie hier und heute kostenlos den Wohngeldrechner zur Wohngeldberechnung.. Denn wir sagen Ihnen wie Sie Geld bekommen und Wieviel Geld Sie vom Amt bekommen.

Damit Sie schnell und einfach ihr Wohngeld berechnen können, bieten wir Ihnen hier einen Wohngeldrechner an. Mit nur wenigen Klicks haben Sie hier die Möglichkeit, die voraussichtliche Höhe des in Betracht kommenden Wohngeldes zu errechnen und gleichzeitig herauszufinden, ob alle Voraussetzungen für Wohngeld erfüllt sind, und ob ein entsprechender Antrag von Erfolg gekrönt sein wird.

Wohngeldrechner

Ein Wohngeldantrag ist mit viel Aufwand verbunden, denn neben dem Antrag selbst müssen viele Unterlagen, Nachweise und Belege beschaffen und eingereicht werden. Mit einem Wohngeldrechner können die Nutzer bereits im Vorfeld prüfen, ob sich der Aufwand lohnt und der Antrag auf Wohngeld Erfolgsaussichten hat.

Haus auf Hartgeld

Haus auf Hartgeld | © panthermedia.net /Jakub Krechowicz

Wohngeldrechner als Entscheidungshilfe für einen Antrag

Mit einem Wohngeldrechner können Sie ihr künftiges Wohngeld berechnen und die Chancen im Falle eines Antrags realistisch einschätzen. Die rechnerischen Vorschriften, nach denen ein Wohngeldrechner umgesetzt wird, entsprechen in der Regel zu 100 Prozent den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, sodass die Höhe – jedoch nicht der grundsätzliche Anspruch – des Wohngeldes mit hoher Genauigkeit bestimmt werden kann.

Der BUND (die Bundesregierung) schreibt folgendes zum Wohngeld und zur Wohngeldformel:

Wohngeldtabellen und Liste der Mietenstufen

gültig ab 1. Januar 2017

Das Wohngeld wird für jeden Einzelfall abhängig von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete bzw. Belastung individuell berechnet. Die Höhe des Wohngelds ergibt sich aus der Wohngeldformel (§ 19 WoGG) – Hier finden Sie ihr jeweiliges Bundesland mit dem dazugehörigen Wohngeld.

Genauso wie jeder andere Online-Rechner benötigt auch der Wohngeldrechner einige persönliche Angaben, die in die Berechnung mit einfließen. Wesentlich dabei sind Angaben zur Wohnung (Kaltmiete und Nebenkosten, Wohnort und die Mietstufe), die Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden, bezugsfähigen Personen sowie das Gesamteinkommen. Wobei beim Einkommen das Kindergeld, Werbungskosten sowie Freibeträge abgezogen werden können. Mit Hilfe dieser Angaben errechnet der Wohngeldrechner die Höhe des zu erwartenden Wohngeldes. Die entsprechende Mietstufe für Ihren Ort finden Sie hier als kostenlosen PDF-Download.

Ist das Ergebnis positiv, sollte der Antrag sofort bei der zuständigen Wohngeldbehörde gestellt werden. Hier ist der Zeitpunkt der Antragstellung wichtig, da das Wohngeld nur von dem Monat an gezahlt wird, in dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Die notwenigen Unterlagen finden Sie hier als kostenlosen Download.

Ein Blick auf den Wohngeldrechner lohnt sich immer, auch wenn scheinbar keine Bedürftigkeit besteht. Das Wohngeld ist leichter zu bekommen, als viele denken. In Anbetracht der stetig steigenden Mieten, bei gleichzeitig sinkenden Rentenzahlungen, kann das Wohngeld helfen, den Lebensstandard zu erhalten. Aber auch Arbeitnehmer, die in einer Mietwohnung leben und Eigentümer, die in einem selbstgenutzten Wohneigentum leben, können vom Wohngeld profitieren. Denn das Wohngeld gibt es sowohl als Mietzuschuss für den Mieter oder als Lastenzuschuss für Eigentümer.

Sorgen um den Datenschutz oder um den Missbrauch persönlicher Daten muss sich auch bei einem Wohngeldrechner kein Nutzer machen. Denn: Zum einen werden die Daten, die zur Berechnung des Wohngeldes eingegeben werden, nicht gespeichert. Zum anderen wird der Anwender nicht aufgefordert seine Wohn- oder E-Mail-Adresse zu nennen.

Wer gehört zum leistungsberechtigten Personenkreis?

Mit einem Wohngeldrechner können die Nutzer die voraussichtliche Höhe des ihnen zustehenden Wohngeldes errechnen. Der tatsächliche Wohngeldanspruch kann allerdings nur im Rahmen eines schriftlichen Wohngeldantrages bei der zuständigen Behörde und nach Vorlage aller notwendigen Belege und Nachweise ermittelt werden.

Eine wichtige Ausgangsgröße ist die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Sie beeinflusst das Gesamteinkommen, welches für die Errechnung des Anspruchs maßgebend ist. Zu den Haushaltsmitgliedern gehört der Antragssteller selbst, aber auch:

  • Der Ehegatte, Lebenspartner oder Lebenspartnerin

  • Personen, die in der Wohn- und Verantwortungsgemeinschaft mit dem Haushaltsmitglied leben

  • Eltern und Kinder (sowohl leibliche als auch Stief- und Adoptivkinder) des Haushaltsmitgliedes

  • Geschwister, Onkel, Tante, Pflegekinder, Schwiegereltern, und Pflegeeltern, sofern sie mit dem Antragssteller in einer Wirt- und Wohngemeinschaft leben

Ausgeschlossen von den Wohngeldleistungen sind hingegen Personen, die bereits Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch empfangen, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld II (Hartz 4), Sozialgeld, Übergangsgeld und Zuschüsse.

Wie hoch ist die Gesamteinkommensgrenze?

Ein weiteres wichtiges Kriterium für die erfolgreiche Durchsetzung eines Wohngeldantrages ist das Gesamteinkommen des Antragsstellers und der zum Haushalt zählenden Haushaltsmitglieder. Das Gesamtbruttoeinkommen darf einen bestimmten Betrag, abhängig von der Mietenstufe der jeweiligen Gemeinde und der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, nicht übersteigen.

Neben der Höhe des Gesamteinkommens entscheidet die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung über den erfolgreichen Ausgang eines Wohngeldantrages. Um die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung festzulegen, müssen Begriffe wie Miete und Belastung eindeutig definiert werden:

Miete ist das zwischen dem Mieter und Vermieter vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohneigentum. Die Höhe der Mietzahlung wird in einem Mietvertrag oder einem Untermietvertrag festgehalten. Des Weiteren gehören zur Miete auch:

  • Kosten für den Wasserverbrauch

  • Kosten für Abwasser und Müllbeseitigung

  • Kosten für Treppenbeleuchtung

Die Voraussetzung für den Zuschuss ist hier, dass die oben aufgeführten Kosten nicht an den Vermieter, sondern direkt an einen Dritten, wie zum Beispiel Gemeinde, entrichtet werden.

Von Belastungen spricht man bei Eigentümern von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, wenn Aufwendungen für die Bewirtschaftung des Eigentums entstanden sind. Zu den Belastungen gehören:

  • Fremdkapital (Zinsen, Tilgung), das zum Zwecke der Verbesserung des Wohneigentums (Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen) aufgenommen wurde oder dem Erwerb des Eigentums gedient hat

  • Instandhaltungs- und Betriebskosten bis zu einer bestimmten Summe

  • Grund- und Erwerbsteuer

  • Verwaltungskosten

Die Höhe der zuschussfähigen Belastung wird in einer besonderen Lastenberechnung ermittelt, es sei denn, dass die Höchstgrenze durch Belastungen aus Zinsen und Tilgungen bereits erreicht ist, dann entfällt die Lastenberechnung. Mit einem Wohngeldrechner können die Antragsteller diesen Höchstbetrag annähernd ermitteln und somit die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang realistisch einschätzen.

Die Netto-Einkommensgrenze liegt in etwa für:

  • Eine Person bei 870 Euro

  • einen Zwei-Personen-Haushalt bei 1190 Euro

  • einen Drei-Personen-Haushalt bei 1450 Euro

  • und bei einem Vier-Personen-Haushalt beträgt diese 1900 Euro

Die Netto-Einkommensgrenze kann jedoch höher oder niedriger ausfallen, da die Behörden diverse Posten, wie zum Beispiel Versicherungen oder die Kosten für die Pflege Angehöriger, sowie Freibeträge von dem Bruttogesamteinkommen abziehen.

In welcher Höhe wird das Wohngeld gezahlt?

Wohngeld stellt lediglich einen Zuschuss zur Miete oder Belastung dar. Das heißt, dass der Antragsteller auf jeden Fall einen Teil der monatlichen Aufwendung selbst tragen muss.

Nachdem die Anzahl der zuschussfähigen Haushaltsmitglieder, die Höhe der monatlichen Gesamteinkünfte sowie die Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung ermittelt worden ist, können die Antragsteller mit einem Wohngeldrechner die Höhe des voraussichtlichen Wohngeldes ermitteln und prüfen, in wieweit die vorhandenen Voraussetzungen für einen positiven Bescheid gegeben sind.

Wie, wann und wo sollte das Wohngeld beantragt werden?

Wohngeld erhalten nur diejenigen Personen, die sowohl einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt haben und die Voraussetzungen nachgewiesen haben. Ob die Voraussetzungen für einen positiven Bescheid erfüllt sind, hängt von drei wesentlichen Faktoren ab:

  • Die Anzahl der zuschussfähigen Haushaltsmitglieder

  • einen Zwei-Personen-Haushalt bei 1190 Euro

  • die der zuschussfähigen Miete oder der Belastung

Wichtig ist auch der Termin der Antragstellung. Denn je schneller der Antrag gestellt wird, desto schneller erfolgt die Leistung. Wohngeld wird immer vom Beginn an des Kalendermonats gezahlt, in dem der Wohngeldantrag bei der zuständigen Behörde eingegangen ist. Für Zeiträume, die in der Vergangenheit liegen, kann – bis auf wenige Ausnahmen – kein Wohngeld gewährt werden.

Im Allgemeinen wird das Wohngeld für einen Zeitraum von zwölf Monate gewährt. Dieser Bewilligungszeitraum kann jedoch unter- oder überschritten werden. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes und auch im Falle eines Auszuges muss das Wohngeld erneut beantragt werden.

Tipp: Um die laufenden Wohngeldleistungen nicht zu unterbrechen, empfiehlt es sich, etwa zwei Monate vor Ablauf des Anspruchszeitraumes einen Weiterleistungsantrag zu stellen.

Über die Bewilligung oder die Ablehnung des Wohngeldantrages entscheidet die örtliche Wohngeldbehörde. Dies geschieht schriftlich und in einer angemessener Frist. In den Fällen, in denen die Bearbeitungszeit länger andauert und bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, können die Antragsteller Vorschüsse auf die Höhe des zu erwartenden Wohngeldes erhalten.

Wohngeldtabellen können zusätzliche Sicherheit bieten

Obwohl ein Wohngeldrechner bereits zuverlässig eine Auskunft über die zu erwartende Höhe des Wohngeldes geben kann, sorgen die speziellen Wohngeldtabellen für zusätzliche Sicherheit. Hier kann die Höhe des künftigen Wohngeldes abgelesen werden. Die Wohngeldtabelle kann zumeist auf Anfrage vom örtlichen Mietverein geholt oder einfach über die Homepage des Bundesministerium für Verkehr, Bau und digitale Infrastruktur heruntergeladen werden. Der Nachteil hier ist jedoch, dass die Tabellen sehr allgemein gehalten werden und dienen lediglich der Orientierung. Das heißt: Anders als bei einem Wohngeldrechner wird in der Tabelle die individuelle Situation (Kinder, Wohnort, die tatsächliche Anzahl der Haushaltsmitglieder) des Antragstellers nicht berücksichtigt.

Fazit

Mithilfe des Wohngeldrechner lässt sich schnell sagen wie viel Wohngeld man bekommt. Vorrausgesetzt das man aufgrund der Lebensumstände auch Anspruch darauf hat. Die Bedienung ist sehr einfach und da die Berechnung schnell geht, sollte man einfach mal prüfen ob man Anspruch auf Wohngeld hat. Denn warum darauf verzichten wenn man Anspruch hat.

Wen Sie also Ihren Mietzuschuss berechnen wollen, dann Sie bei unserem Wohngeld-Rechner goldrichtig. Hier finden Sie alle Informationen, News und vor allem Downloads zum Antrag.