Jedes Bundesland hat einen etwas anderen Wohngeldantrag, der Inhalt ist fast gleich, aber die Reihenfolge bzw. der Aufbau kann unterschiedlich sein. Als Beispiel, für die Anleitung zum ausfüllen des Wohngeldantrags, dient hier der Antrag von Nordrhein-Westfalen.

Das ausfüllen des Antrags wird hier Abschnitt für Abschnitt erklärt. Zu beachten ist, dass es zwei Arten von Wohngeld gibt, einmal den Mietzuschuss und einmal den Lastenzuschuss, daher unterscheiden sich die beiden Anträge auch etwas. Es sind aber nur drei Abschnitten und diese werden zusätzlich an der entsprechenden Stelle erklärt.

Wohngeldantrag

Abschnitt 1: Angaben zur eigenen Person

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Hier müssen nur Name, Geburtstag und Anschrift angegeben und die persönlichen Verhältnisse angekreuzt werden. Zudem muss ein Häckchen bei der Art des Antrags gemacht werden.

Abschnitt 2: Anschrift der Wohnung

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Hier ist nur die Anschrift der Wohnung einzutragen, für die Wohngeld beantragt werden soll, mit eventuellen Zuätzen, wie Etage oder Wohnungsnummer.

Abschnitt 3: Bankverbindung

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Um das Wohngeld zu erhalten muss hier die Bankverbindung angegeben werden, mit der seit diesem Jahr gültigen IBAN Nummer. Wenn jemand anders als der Antragssteller das Geld erhalten soll, muss zusätzlich noch die Anschrift und der Name der Person angegeben werden.

Abschnitt 4: Ist Wohnraum der Lebensmittelpunkt

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Hierbei muss angekreuzt werden ob die Wohnung für alle Personen im Haushalt der Lebensmittelpunkt ist. Dies bedeutet das die Person den überweiegenden Teil seiner Lebensinteressen und persönlichen Beziehungen in dem Haushalt hat. Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie für sich bzw. für diese Person kein Wohngeld für die Wohnung beantragen.

Abschnitt 5: Art des Mietverhältnisses

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Hier gilt es nur ein Kreuz zu machen, ob man Hauptmieter, Untermieter, etc. ist. Dieser Abschnitt unterscheidet sich vom Lastenzuschuss, siehe folgenden Absatz.

Abschnitt 5: Art des Mietverhältnisses

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Ist die Wohnung ein Eigenheim, Eigentumswohnung oder eines der anderen Angaben, dann das entsprechende Kreuz setzen.

Abschnitt 6: Angaben zum Vermieter und Höhe der Miete

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Hier die Kontaktdaten des Vermieters angeben und wie hoch die gesamt anfallende Miete ist. Zusaätzlich muss die Anlage “Angaben des Vermieters zum Wohnraum” ausgefüllt und mit abgegeben werden. Dort sind alle Betriebskosten anzugeben die zu der Miete gehören (Heizung, Garage usw.), Beginn des Mietverhältnisses, Wohnfläche, Wohnung mit öffentl. Mittel gefördert und ob Mietschulden vorhanden sind. Dies ist wichtig um ermitteln zu können wie hoch der Anspruch ausfallen könnte.

Auch hier sind, für den Lastenzuschuss, andere Angaben zu machen.

Abschnitt 6 beim Lastenzuschuss: Bezug des Wohnraums und Förderung der Wohnung

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Hier muss nur die Dauer angebeben werden, wie lange man den Wohnraum bereits bewohnt und ob eine offentliche Förderung vorliegt. Beispielsweise durch eine Wohnungsgesellschaft, private Investoren oder Genossenschaften.

Abschnitt 7: Bezug der Wohnung, Untervermietung und gewerbliche Nutzung

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Angabe, wie lange man bereits im Haushalt lebt, ob ein Teil der Wohnung untervermietet ist und ob die Wohnung gewerblich oder beruflich genutzt wird. Falls eine Untervermietung vorliegt, muss die Anlage dazu ausgefüllt und beigelegt werden. Dort müssen alle Angaben eingetragen werden, wie Untermieter, Hauptmieter, Wohnflächen, Verwandtschaftsverhältniss, Mietbetrag und Nebenkosten (Heizung, Garage usw.).

Dieser Abschnitt unterscheidet sich beim Lastenzuschuss ebenfalls, die restlichen Abschnitte, des Wohngeldantrags, sind aber wieder die gleichen.

Abschnitt 7 beim Lastenzuschuss: Gesamtfläche des Wohnraums und Eigentumsverhältnis zu der Wohnung

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Hier muss angegeben werden, wie die Gesamtfläche des Wohnraums, für das in Abschnitt 2 angegebene Objekt, für das Wohngeld beantragt wird, ist. Zudem muss angeben werden, welche Fläche anderen Personen überlassen wird, wieviel man selber nutzt und ob noch jemand den Haushalt mitbenutzt. Wenn letzteres zutrifft muss die Anlage “Untervermietung” ausgefüllt und mit bei gelegt werden.

Wenn man als Antragssteller nicht Eigentümer des Wohnraums ist, muss die Anschrift und der Name desjenigen angegeben werden.

Abschnitt 8: Öffentliche Zuschüsse

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Hier ist ein Kreuz zu machen, ob eine zum Haushalt gehörende Person Wohngeld, andere öffentli. oder private Zuschüsse für diese oder eine andere Wohnung erhält oder ob bereits ein Antrag gestellt worden ist. Dies ist wichtig, denn daraus ergibt sich auch ob man Anspruch auf Wohngeld hat.

Abschnitt 9: Angaben zu im Haushalt lebenden Personen und Einkünfte

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Hier müssen alle Personen (auch Kinder) aufgeführt werden, die im Haushalt leben, mit allen persönlichen Angaben (Name, Geburtsort, Familienstand etc.). Des Weiteren müssen für die Personen, die keine Transferleistungen, wie etwa ALG II, Übergangsgeld, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG, erhalten, die Einkünfte eingetragen werden. Dazu gehören Gehalt, Abfindungen, Renten aller Art, BAföG etc.. Auch müssen die entsprechenden Hacken gemacht werden ob, darauf Steuern, Kranken-und Pflegeversicherung gezahlt wird und Renten- und Lebensversicherungen davon entrichtet werden.

Abschnitt 10: Todesfall

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Ist eine Person, die zum Haushalt gehörte, in den letzten 12 Monaten verstorben, muss dies hier angegeben werden. Die bisherige Anzahl der berücksichtigten Personen, wird bis 12 Monate nach dem Sterbemonat, weiter als Grundlage bei den Höchstbeträgen für Miete oder Belastung berücksichtigt. Dies ist somit positiv für den Antragsteller. Die Vergünstigung gilt aber nicht für vom Wohngeld ausgeschlossene Personen. Ebenso darf die Wohnung nicht vor den 12 Monaten aufgelöst werden, sonst gilt die Vergünstigung nur bis zum Zeitpunkt des Wohnungswechsels.

Abschnitt 11: Änderungen beim Einkommen

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Wenn sich das Einkommen, einer im Haushalt lebenden Person, in den nächsten 12 Monaten ändert, muss dies hier notiert werden. Dadurch kann sich der Anspruch des Wohngeldes, ab dem Moment der Veränderung des Einkommens, ändern.

Abschnitt 12: Angabe zum Kindergeld

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Wenn, für ein im Haushalt lebendses Kind, Kindergeld erhalten wird, muss das hier angekreuzt werden und auch die Anzhal der Kinder. Das Kindergeld nimmt eigentlich keinen Einfluss auf das beziehen des Wohngeldes, heißt, das Kindergeld darf nicht berücksichtigt werden bei der Berechnung des Wohngeldes.

Abschnitt 13: Transferleistungen

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Sollte eine Transferleistung von einer der Personen im Haushalt beantragt worden sein, muss das hier angegeben werden. Wenn eine der Leistungen in Anspruch genommen werden, gehört die Person nicht zu den anspruchsberechtigten Personen für das Wohngeld.

Abschnitt 14: Unterhaltszahlungen

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Sollte eine Person Unterhaltszahlungen leisten, muss zusätlich die Anlage dazu ausgefüllt werden. Dort muss die Person angegeben werden, für die Unterhalt gezahlt wird und alle nötigen Angaben, wie Anschrift, Verwandtschaftsverhältnis und der zu zahlende Betrag. Auch muss angegeben werden, welches Verhältnis die Person zum Haushalt, des für des Wohnraums beziehende Wohngeld, hat. Diese Unterhaltszahlungen sind, bis zu einer bestimmten Höhe, beim Wohngeld absetzbar.

Abschnitt 15: Behinderungen, pflegebedürftigkeit und Verfolgung

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Wenn eine Person pflegebedürftig, schwerbehindert oder Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung ist, können bestimmte Freibeträge abgesetzt werden. Näheres dazu, siehe Merkblatt zu Freibeträgen.

Abschnitt 16: Hinweise und Unterschriften

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Wohngeldantrag sonstiges

Hinweise zum Wohngeldantrag sorgfältig durchlesen und danach das Formular unterschreiben. Sollten Sie vor dem Antrag stellen schon wissen wollen, wie viel Wohngeld Ihnen zusteht, können Sie unseren Wohngeldrechner nutzen.