Wohngeld steht jedem Bürger zu, der bestimmte Voraussetzung erfüllt, um diese staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, muss der Antragsteller einen Wohngeldantrag ausfüllen und als nächstes an die zuständige Behörde weiterleiten. Die Formulare der einzelnen Bundesländer sind nicht einheitlich. Daher gibt es auch keinen Antrag der eine bundesweite Gültigkeit hat.

Wohngeld Brandenburg – Einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, zur Absicherung eines ihren Lebensumständen angemessenen und ihrer Familiensituation angepassten Wohnens Wohngeld in Brandenburg zu beantragen. Die notwendigen Formulare finden Sie weiter unten als kostenlosen Download. Wenn Sie nicht wissen welche Ihre zuständige Antragsstelle ist können Sie die diese hier auch finden.