Das Wohngeld in Sachsen können Sie mithilfe des weiter unten stehenden Formular beantragen. Ebenso können Sie hier auch die für Sie zuständige Antragsstelle finden. Nach dem Wohngeldgesetz von 1970 (letzte Änderung 2013) steht allen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland finanzielle Hilfe zu, wenn ihr Einkommen nicht ausreicht, um für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu […]

Wohngeld steht jedem Bürger zu, der bestimmte Voraussetzung erfüllt, um diese staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, muss der Antragsteller einen Wohngeldantrag ausfüllen und als nächstes an die zuständige Behörde weiterleiten. Die Formulare der einzelnen Bundesländer sind nicht einheitlich. Daher gibt es auch keinen Antrag der eine bundesweite Gültigkeit hat.