Wohnen ist teuer. Aus diesem Grund sollen bedürftige Menschen einen sogenannten „Mietzuschuss“ erhalten, welcher vielen besser unter dem Begriff „Wohngeld“ bekannt ist. Das Wohngeld (oder der Mietzuschuss) ist eine Sozialleistung, die an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist. Ob die Auszahlung erfolgt, hängt von dem Einkommen ab, denn mit dem Wohngeld sollen nur bedürftige Personen eine Unterstützung erhalten.

Mietzuschuss

Wichtig zu sagen ist, dass viele nicht genau verstehen, was der Gesetzgeber genau unter dem Begriff „Miete“ versteht. Nach dem Wohngeldgesetz ist die Miete das Entgelt für den Wohnraum, das durch einen Mietvertrag geregelt wird. Die Miete ist jedoch nicht nur der Betrag, der für die Wohnung selbst geleistet wird, sondern zu ihr zählen auch die Kosten für das Wasser, den Müll, Treppenbeleuchtung etc.

Nicht dazu gerechnet werden jedoch laufende Betriebskosten von Heizungsanlagen und Warmwasseranlagen. Nicht berücksichtigt werden außerdem Mietanteile, die anderen Personen zur weiteren Untermiete zur Verfügung gestellt werden. Auch gewerblich genutzte Räume gehören nicht dazu.

Haus auf Hartgeld

Haus auf Hartgeld | © panthermedia.net /Jakub Krechowicz

Mietzuschuss und das Einkommen

Wer Mietzuschuss erhalten möchte muss hierfür einen Antrag stellen. Zuerst wird das monatliche Gesamteinkommen berechnet. Hier werden alle Haushaltsmitglieder berücksichtigt. Für den Mietzuschuss gelten übrigens die Maßstäbe des Einkommensteuergesetzes.

Neben dem normalen Gehalt werden auch alle steuerpflichtigen Einkünfte zur Berechnung herangezogen. Das monatliche Gesamteinkommen ermittelt sich somit zum einen aus dem Jahreseinkommen, wessen Betrag durch zwölf geteilt wird, plus alle positiven Einnahmen, die beispielsweise noch aus einem Nebenjob oder ähnlichem hinzukommen.

Wichtig für die Berechnung des Mietzuschusses ist ebenso die Anzahl der Personen, die in einem Haushalt lebt. Gibt es in einem Haushalt Personen, die nicht berechtigt für den Erhalt eines Zuschusses sind, wird nur der Anteil der berechtigten Personen berücksichtigt und schlussendlich ausgezahlt.

Förderungshöchstgrenze Mietzuschuss

Für den Zuschuss gelten bestimmte Förderungshöchstgrenzen. Unangemessen hohe Mieten unterstützt der Gesetzgeber nicht. In solch einem Fall rät man dem Mieter in eine andere, günstigere Wohnung umzuziehen. Einen Zuschuss gibt es für solch unangemessen hohe Mieten jedoch definitiv nicht.

Für den Zuschuss ist es wichtig, dass die Miete einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Geht es um einen Einpersonenhaushalt gilt der Betrag von 370 Euro als Obergrenze. Bei einem Mehrfamilienhaushalt von vier Personen liegt diese Grenze beispielsweise bei 630 Euro.

Die Höhe des Zuschusses bestimmt übrigens die zuständige Wohngeldstelle. Hierfür werden die Mietstufen sowie das Baujahr der Wohnung zur Bemessung herangezogen.

Mietzuschuss beantragen

Dokument

Zuschuss | © panthermedia.net /pejo

Der Mietzuschuss soll auch tatsächlich nur ein Beitrag zu den Wohnkosten darstellen. Aus diesem Grund, muss ein gewisses Mindesteinkommen nachgewiesen werden, denn es wird nicht die gesamte Miete übernommen. Der Gesetzgeber will somit vermeiden, dass das Geld in Wahrheit für andere Zwecke verwendet wird.

Weil die Miete jedoch in jeder Region unterschiedlich hoch ist, wurde ein örtliches „Bewertungsverfahren“ entwickelt. Die Mieten werden aus diesem Grund in sechs Mietstufen eingeordnet. Somit werden regionale Mietverhältnisse berücksichtigt.

Ob der Mietzuschuss gewährt wird oder nicht, hängt im Übrigen nicht davon ab, ob es sich bei der Anlage um einen Altbau oder einen Neubau handelt. Auch ob es sich um eine öffentlich geförderte Wohnung handelt ist dabei irrelevant. Werden die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, erhält der Antragssteller auch hier die gleiche Förderung.

Wohngeld für Eigentümer

Wenn man kein Mieter ist, sonder selber Eigentümer einer Imobilie, dann kann man ebenfalls Wohngeld erhalten. Dieses Wohngeld nennt sich Lastenzuschuss. Dabei ist zu beachten, dass das Wohngeld nur gewährt wird, wenn man die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Thema Lastenzuschuss.

Sonderregelung „Heimbewohner“

Personen, die in einem Heim wohnen kommen in den Genuss einer Sonderregelung. Hier ist die gesamte Miete der Höchstbetrag an Zuschuss, der gegeben werden kann. Für Eigentümer eines Mehrfamilienhauses gibt es ebenfalls Sonderregelungen. Hier gibt es keine Miete, daher wird der Mietwert zur Bewertung genommen. Normalerweise wird der Mietwert durch den Vergleich eines Mietraumes in gleicher Größe ermittelt. Ist dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, wird der Mietwert geschätzt.

Fazit Mietzuschuss

Mietzuschuss soll bedürftige Personen bei der Miete unterstützen, diese jedoch nicht gänzlich übernehmen. Aus diesem Grunde muss ein Mindesteinkommen nachgewiesen werden. Wer Mietzuschuss erhalten möchte, muss einen Einkommensnachweis erbringen. Für den Erhalt des Wohngeldes gibt es zudem noch sogenannte Förderungshöchstgrenzen. Unangemessen hohe Mieten werden nicht unterstützt und somit wird in solchen Fällen kein Mietzuschuss gewährt.