Wohngeld Bayern – Um das Wohngeld in Bayern beantragen zu können, müssen Sie den entsprechenden Antrag ausfüllen. Den Antrag und die notwendigen Formulare finden Sie hier als kostenlosen Download. Diese müssen Sie bei der in Ihrem Ort zuständigen Antragsstelle abgeben. Welche die zuständige Stelle für Sie ist, erfahren Sie ebenfalls hier. Mieter, Untermieter sowie Heimbewohner erhalten nach eingehender Prüfung einen staatlichen Mietzuschuss.

Bürger einer Eigentumswohnung, eines Eigenheims oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle können ebenfalls einen Antrag auf Wohngeld stellen. In diesem Fall handelt es sich um einen Lastenzuschuss des Staates.

Bayern

Wohngeld-Bayern | © panthermedia.net /Juergen Priewe

Wohngeldantrag Bayern

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare für das Wohngeld Bayern im PDF-Format als Download.

Anlagen zum Wohngeldantrag Bayern

Nicht alle Anlagen werden benötigt nur die, die für Sie zutreffend sind.

Antragsstellen Wohngeld Bayern

Die Antragsstellen für das Wohngeld in Bayern sind in der jeweiligen Gemeinde, den kreisfreien Städen und Landratsämtern zu finden. Hier finden Sie unter dem Reiter “Ansprechpartner” ihre zuständige Antragsstelle.

Hinweise

Über das Wohngeld Bayern

Der Antragssteller sollte beachten, dass drei Faktoren für eine Bewilligung des Wohngeldes berücksichtigt werden. Die Anzahl der Mitglieder im Haushalt, das Gesamteinkommen sowie die Höhe der Miete beziehungsweise der Belastung entscheiden darüber, ob der Antragssteller einen positiven Bescheid erhält.

Zu den Mitgliedern des Haushaltes gehören Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern und Geschwister.

Personen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, erhalten kein Wohngeld für den Fall, dass die Kosten der Wohnung in der Leistungsberechnung mitberücksichtigt wurden. Hierzu zählen noch Personen, welche die Grundsicherung im Alter oder eine Erwerbsminderung beziehen.

Die Belastungen setzen sich aus Zins und Tilgung sowie aus den Instandhaltungs- und Verwaltungskosten zusammen.

Ob der Antragssteller einen positiven Bewilligungsbescheid erhält, entscheidet das jeweilige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, die sogenannte Wohngeldbehörde. Die Zustellung des Bescheides erfolgt auf dem schriftlichen Wege. Für weitere Fragen, Auskunftswünsche oder bei auftretenden Unklarheiten kann sich der Antragssteller jederzeit an die zuständige Behörde wenden.

Ein positiver Bescheid ist ein Jahr lang gültig. Wenn der Antragssteller ein weiteres Jahr auf Wohngeld angewiesen ist, so hat er rechtzeitig einen Folgeantrag bei der zuständigen Behörde in Bayern zu stellen. Wohngeld beantragen in Bayern ist also ganz einfach, wenn Sie in Aschaffenburg, Regensburg, München, Nürnberg oder Passau leben. Und Bayern ist ja so oder so eines der schönsten Länder.

Um vorher schon zu wissen wie hoch Ihr Wohngeld vorraussichtlich ist, können Sie unseren Wohngeldrechner dafür nutzen.