Die Anträge und die eventuell notwendigen Anlagen für das Wohngeld Berlin können Sie weiter unten kostenfrei herunterladen. Ebenso können Sie auch die für Sie zuständige Antragsstelle in Berlin finden. Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, welcher einkommensschwachen Haushalten helfen soll ein stabiles Leben führen zu können.

Wohngeld Berlin - pro Person bis zu 190 Euro?! 1

Wohngeld Berlin | © panthermedia.net /Juergen Priewe

Wohngeldantrag Berlin

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare für das Wohngeld Berlin im PDF-Format als Download.

Anlagen Wohngeldantrag Berlin

Nicht alle Anlagen werden benötigt nur die, die für Sie zutreffend sind.

Antragsstelle Wohngeld Berlin

Für das Wohngeld in Berlin sind die Bürgerämter des jeweiligen Bezirks zuständig. Hier können Sie die für Sie zuständige Antragsstelle finden.

Hinweise

Über das Wohngeld Berlin

Um Wohngeld in Berlin beantragen zu können, müssen Sie verschiedene Punkte beachten. Ob und in welcher Höhe Wohngeld dem Antragsteller zu steht, misst sich daran, wie hoch das monatliche Gesamteinkommen des Antragstellers ist, wie viele Familienmitglieder bzw. Bewohner im Haushalt wohnhaft sind und von der Höhe der Miete, die monatlich für die zu bewohnende Wohnung anfällt.

Das Wohngeld Berlin wird generell als Zuschuss zur monatlichen Miete für Personen gezahlt, die Mieter eines Zimmers oder einer Wohnung sind. Jedoch kann es auch, abhängig von der Person und Situation als Lastenzuschuss für Personen gezahlt werden, die Eigentum als selbst genutzten Wohnraum benutzen.

Damit das Wohngeld genau berechnet werden kann, ist hier die Ausgangsgröße der Familienmitglieder in dem Haushalt entscheidend. Hierzu zählen in der Regel Familienmitglieder, nahe Angehörige oder der Lebenspartner. Jedoch gibt es bei der Berechnung auch Ausnahmen, wo Wohngeld nicht bewilligt wird und zwar dann, wenn es sich um den Bezug von ALG II handelt, oder wenn Zuschüsse nach § 22 des zweiten Sozialgesetzbuches gezahlt werden.

Weiterhin gibt es noch zahlreiche Ausnahmen, wo Wohngeld nicht in Frage kommt. Hierzu zählen zum Beispiel als meist vorkommende Gründe in der Praxis Übergangsgeld, Grundsicherung im Alter, Leistungen wenn es sich bei dem Antragsteller um einen Asylbewerber handelt. Kommt hier einer der genannten Punkte in Betracht, wird kein Wohngeld gezahlt.

Das Wohngeld und die damit verbundene Höchststufe des Verdienstes, richtet sich in der Hauptstadt nach verschiedenen Mietstufen. Hier sind die verschiedenen Höchstbeträge des Verdienstes daher auch als unterschiedlich anzusehen.

Grundsätzlich sollte beachtet werden, dass das Wohngeld generell nur ein Zuschuss ist und die Mitglieder des Haushaltes oder der Antragsteller verpflichtet sind, die Miete in der Höhe aufzubringen. Das Wohngeld dient nur als Zuschuss zur Miete, nicht als komplette Abdeckung.

Es ist auch ratsam, bei Antragstellung alle Unterlage bereits vollständig mit abzugeben, um Verzögerung über eine Bewilligung zu vermeiden.

Damit Sie im Vorfeld schon Bescheid wissen mit wie viel Wohngeld Sie rechnen können, können Sie unseren Wohngeldrechner nutzen oder sich auf der Seite von Berlin informieren.