Wohngeld Bremen – Wenn Sie Wohngeld in Bremen und Bremerhaven beantragen möchten, können Sie weiter unten die entsprechenden Formulare finden. Dort finden Sie auch die zuständige Antragsstelle wo Sie die Unterlagen einreichen müssen. Wohngeld können nicht nur Mieter erhalten (Mietzuschuss), sondern auch Hauseigentümer (Lastenzuschuss) und Heimbewohner.

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Wohngeld Bremen | © panthermedia.net /Juergen Priewe

Wohngeldantrag Bremen

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare für das Wohngeld Bremen im PDF-Format als Download.

Anlagen zum Wohngeldantrag Bremen

Nicht alle Anlagen werden benötigt nur die, die für Sie zutreffend sind.

Anlage Wohngeldantrag Mietzuschuss:

Anlage Wohngeldantrag Lastenzuschuss:

Anlagen Wohngeldantrag Heimbewohner:

Sonstige Anlagen:

Antragsstellen Wohngeld Bremen

Der zuständige Ansprechpartner für das Wohngeld Bremen ist die Behörde Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Ref. Wohngeld. Aber auch bei den Bürger Service Centern können entsprechende Anträge gestellt werden.

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Ref. Wohngeld

Contrescarpe 73
28195 Bremen
Tel.: (0421) 361-6021
Fax: (0421) 361-4033
E-Mail: wohngeld@bau.bremen.de

Stadtamt – BürgerServiceCenter-Mitte

Pelzerstraße 40
28195 Bremen
Tel.: (0421) 361-88666
Fax: (0421) 361-89460
E-Mail: bscmitte@stadtamt.bremen.de

Stadtamt – BürgerServiceCenter-Stresemannstraße

Stresemannstraße 48
28207 Bremen
Tel.: (0421) 361-88696
Fax: (0421) 361-19691
E-Mail: bscstre@stadtamt.bremen.de

Stadtamt – BürgerServiceCenter-Nord

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen
Tel.: +49 421 361 88644
Fax: +49 421 496 55600
E-Mail: bscnord@stadtamt.bremen.de

Hier finden Sie weitere Informationen zu den jeweiligen Antragsstellen in Bremen.

Wohngeldantrag Bremerhaven

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare für das Wohngeld Bremerhaven im PDF-Format als Download.

Anlagen zum Wohngeldantrag Bremerhaven

Antragsstelle Wohngeld Bremerhaven

Für das Wohngeld Bremerhaven ist das Sozialamt Abteilung Wohngeld zuständig.

Sozialamt Bremerhaven
Hinrich-Schmalfeldt-Strasse 42
Stadthaus 1, Erdgeschoss, links
27576 Bremerhaven

Hier finden Sie weitere Informationen für die Antragsstelle in Bremerhaven.

Hinweise

Über Wohngeld in Bremen

Der Anspruch auf Wohngeld ist im Wohngeldgesetz und in der Wohngeldverordnung geregelt.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach den individuellen Einkommensverhältnissen und der Größe der Familie. Wer noch weitere Fragen hat, der kann sich auch persönlich oder telefonisch mit den zuständigen Sachbearbeitern in Verbindung setzen.

Wohngeldberechtigt sind grundsätzlich alle Personen, die Mieter oder Eigentümer einer Wohnung sind.

Wer bereits andere Sozialleistungen bezieht, der ist vom Wohngeldbezug ausgeschlossen, wenn die Kosten für Unterkunft und Heizung hier bereits mit berücksichtigt sind.

Wer schon im voraus wissen möchte, wie hoch sein Anspruch auf Wohngeld sein wird, der kann auf unseren Wohngeldrechner zurückgreifen. Hier müssen nur die nötigen Daten eingegeben werden und schon wird angezeigt, wie hoch der voraussichtliche Anspruch auf Wohngeld tatsächlich ist.

Ein Nachteil des Wohngeldes ist allerdings, dass es im Gegensatz etwa zu Leistungen nach Hartz IV nicht regelmäßig angepasst wird und es dabei auch feste Obergrenzen gibt. Dennoch sollte man sich nicht scheuen, Wohngeld zu beantragen. Denn gerade bei kleinen Einkommen sollte jede Einkommensquelle genutzt werden.