Wohngeld Niedersachsen – Für das Wohngeld in Niedersachsen finden Sie hier den passenden Antrag und die unter Umständen nötigen Anlagen als kostenlosen Download. Sie können auch die zuständige Antragsstelle finden. Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für einkommenschwache Bürger und Bürgerinnen.

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Wohngeld Niedersachsen | © panthermedia.net /Juergen Priewe

Wohngeldantrag Niedersachsen

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare für das Wohngeld Niedersachsen im PDF-Format als Download.

Anlagen Wohngeldantrag Niedersachsen

Nicht alle Anlagen werden benötigt nur die, die für Sie zutreffend sind.

Antragsstellen Wohngeld Niedersachsen

Sie können hier die zuständige Antragsstelle finden. Dieses sind die in Niedersachsen liegenden Gemeinden oder auch bei den Landratsämtern ist die Beantragung möglich.

Hinweise

Über das Wohngeld Niedersachsen

Bei dem Wohngeld Niedersachsen wird unterschieden in den Antrag für Mietzuschuss und den Antrag für Lastenzuschuss. Der Antrag für Mietzuschuss bzw. Wohngeld ist für Antragsteller, welche Wohnraum angemietet haben. Dabei ist es unwichtig ob es sich um eine Mietwohnung oder ein Haus zur Anmietung für Wohnzwecke handelt. Ein Antrag für Lastenzuschuss kann nur gestellt werden von Eigentümern und Eigennutzern von zu Wohnzwecken genutztem Eigentum. Auch hier ist es unerheblich ob es sich um eine Eigentumswohnung oder um ein Haus handelt. Wichtig ist immer die Nutzung zu Wohnzwecken.

Ebenso finden Sie unter den Anträgen und Erläuterungen noch zwei wichtige Anlagen zum Wohngeldantrag oder Lastenzuschuss. Erstens die Anlage zur Verdienstbescheinigung.

Diese Anlage ist von allen Antragstellern und Berechtigten, egal ob Mieter oder Eigentümer dem jeweiligen Antrag für Wohngeld (Mietzuschuss) oder dem Antrag für Lastenzuschuss bei zulegen. Die Anlagen sind recht leicht selbsterklärend. Die Anlage zur Verdienstbescheinigung müssen Sie ihrem Arbeitgeber vorlegen, gegebenenfalls Bescheinigungen vom Amt für Arbeit oder Rentenbescheinigungen beilegen.

Zweitens finden Sie hier auch die Anlage für Kapitaldienst. Diese Anlage ist nur von Eigentümern von selbst genutztem Wohnraum auszufüllen und dem Antrag auf Lastenzuschuss beizulegen. Weil Eigentümer oftmals Hypotheken und Bankdarlehen für Ihren selbst genutzten Wohnraum haben, wird hier beim Antrag für Lastenzuschuss die Höhe der monatlichen Zinsen für Hypotheken und Bankdarlehen berücksichtigt. Gegebenenfalls sind auch Teilvermietungen und daraus laufende Mieteinnahmen anzugeben.

In Niedersachsen gibt es 8.849 Gemeinden und 217 Landkreisen und viele Möglichkeiten einen Antrag auf Wohngeld oder Lastenzuschuss abzugeben. In kleinen Gemeinden und auf dem Land werden die Anträge auch von den Gemeindeverwaltungen entgegen genommen. Aber bearbeitet werden diese durch die Landratsämter. Will man gerade in kleinen Dörfern seine finanzielle Situation jedoch nicht im Dorf publik machen, kann man aber durchaus den Antrag im Landratsamt direkt abgeben. Die Kontaktmöglichkeiten der einzelnen Landratsämter erfahren Sie hier.

Wenn Sie im Vorfeld bereits wissen möchten wie hoch der vorrausichtliche Anspruch auf Wohngeld ist, können Sie unseren Wohngeldrechner nutzen.