Wohngeld Sachsen-Anhalt – Um das Wohngeld Sachsen-Anhalt beantragen zu können, müssen Sie die passenden Formulare ausfüllen. Welche das sind, finden Sie weiter unten. Die Formulare können hier auch kostenlos heruntergeladen werden. Die Unterlagen müssen Sie in der zuständigen Antragsstelle abgeben. Welche das für Sie ist finden Sie ebenfalls hier.

Sachsen-Anhalt

Wohngeld Sachsen-Anhalt | © panthermedia.net /Juergen Priewe

Wohngeldantrag Sachsen-Anhalt

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare für das Wohngeld Sachsen-Anhalt im PDF-Format als Download.

Anlagen zum Wohngeldantrag Sachsen-Anhalt

Nicht alle Anlagen werden benötigt nur die, die für Sie zutreffend sind.

Antragsstellen Wohngeld Sachsen-Anhalt

Die Anträge können direkt vor Ort oder bei dem Landkreis Sachsen-Anhalt gestellt werden. Bei Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern, kann der Antrag direkt in städtische Behörde gestellt werden. Hier können Sie die für Ihren Ort zuständige Antragsstelle finden.

Hinweise

Über das Wohngeld Sachsen-Anhalt

Mit Wohngeld soll die wirtschaftliche Situation gesichert werden, damit eine familiengerechtes Wohnen möglich wird. Das Wohngeld in Sachsen-Anhalt dient allen privaten Haushalten, wenn deren Einkommen nicht ausreicht. Sofern alle Voraussetzungen vorliegen, hat man einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Sofern Leistungen nach dem SGB II oder III vorliegen, kann kein Wohngeldanspruch bestehen. Wohngeld erhält nur der, der auch einen Antrag stellt. Bei Fragen zum Wohngeld beantworten die Mitarbeiter vor Ort ihr Anliegen.

Wie wird das Wohngeld Sachsen-Anhalt berechnet?

Um die Höhe des möglichen Wohngeldes zu ermitteln, können Sie unseren Wohngeldrechner verwenden, dieser zeigt Ihnen den vorrausichtlichen Anspruch an. Der Rechner berücksichtigt viele Angaben.

Einzelfälle sind allerdings schwierig einzuschätzen und können nicht so genau ermittelt werden. Das zuständige Amt für Wohngeld kann eine umfassende Beratung geben und die tatsächliche Förderungshöhe genau und verbindlich bestimmen.

Faktoren für die Berechnung

Bei der Berechnung des Wohngeldes werden einige Faktoren benötigt und in die Berechnung einbezogen. Dabei benötigt das Amt die genauen Angaben zur Wohnung, inklusive Kalt- und Warmmiete, sowie die Mietstufe.

Außerdem fließen in die Berechnung die Anzahl der Haushaltsmitglieder ein und das Einkommen des Wohngeldhaushalts. Werden diese Angabe angegeben, entsteht ein nahezu genaues Ergebnis.

Jedoch kann nicht jeder Spezialfall in die Berechnung einfließen. Im Zweifel ist das Amt in Sachsen-Anhalt genau zu befragen. Auch unkorrekte Antworten können das Ergebnis verfälschen. Der Wohngeldrechner sieht zudem auch Fehlermeldungen vor, wenn eine Angabe nicht richtig eingetragen wurde.

Die Korrektur kann dann selbstständig durchgeführt werden. Kommt ein positives Ergebnis heraus, dann sollte sofort ein Wohngeldantrag gestellt werden, damit die Zahlung sofort erfolgen kann. Denn die Bearbeitung dauert oft mehrere Wochen.