Das Wohngeld in Sachsen können Sie mithilfe des weiter unten stehenden Formular beantragen. Ebenso können Sie hier auch die für Sie zuständige Antragsstelle finden. Nach dem Wohngeldgesetz von 1970 (letzte Änderung 2013) steht allen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland finanzielle Hilfe zu, wenn ihr Einkommen nicht ausreicht, um für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu unterhalten.

Sachsen

Wohngeld Sachsen | © panthermedia.net /Juergen Priewe

Wohngeldantrag Sachsen

Hier finden Sie den Antrag und den Änderungsantrag für das Wohngeld Sachsen im PDF-Format als Download.

Antragsstellen Wohngeld Sachsen

In Sachsen erfolgt die Antragstellung und Auszahlung des Wohngeldes entweder beim zuständigen Landratsamt oder bei den Wohngeldstellen der Stadtverwaltungen. Hier können Sie die für Ihren Ort zuständige Antragsstelle finden.

Hinweise

Über das Wohngeld Sachsen

Das Wohngeld wird je zur Hälfte vom Bund und den einzelnen Bundesländern finanziert. Um einen formgerechten Antrag auf die Bewilligung von Wohngeld stellen zu können, muss ein amtlicher Antrag ausgefüllt werden. Er ist bei den genannten Stellen direkt erhältlich, kann aber auch hier heruntergeladen werden.

Die Abgabe der Anträge kann zusätzlich auch bei den Gemeindeverwaltungen erfolgen.Wohngeld wird grundsätzlich in zwei Formen gewährt, für Mieter von Wohnungen als Mietzuschuss und für selbst genutzte und finanzierte Immobilien als Lastenzuschuss.

Es handelt sich beim Wohngeld Sachsen um eine Hilfe, die nicht zurückgezahlt werden muss und auf die rein formal jeder Bundesbürger einen Anspruch hat, sofern er die Bedingungen erfüllt.

Voraussetzungen für Wohngeld Sachsen

Wohngeld-berechtigt sind Personen, die Mieter oder Untermieter einer Wohnung bzw. Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sind. Voraussetzung ist zusätzlich, dass sie für die dadurch entstehenden Kosten selbst aufkommen müssen.

Personen die Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung oder Sozialhilfe erhalten, können kein Wohngeld beantragen, wenn sie die Kosten für ihre Unterkunft bezahlt bekommen.

Berechnung des Wohngeldes

Grundlage der Berechnung des Wohngeldes ist das Familieneinkommen und die Mietstufe der betreffenden Stadt oder der Gemeinde. Mit ihr wird das durchschnittliche Mietniveau der Region berücksichtigt. Für Sonderausgaben gibt es gestaffelte Abschläge auf das Familieneinkommen, außerdem gibt es Obergrenzen für die Höhe des Wohngeldes.

Das Wohngeld wird allgemein für 12 Monate gezahlt, wobei je nach finanzieller Situation auch kürzere oder längere Zahlungszeiträume möglich sind. Damit Sie nun schon wissen wie hoch Ihr Wohngeld ausfallen könnte, können Sie unseren Wohngeldrechner verwenden.