Das Wohngeld wird in zwei verschiedenen Grundformen gewährt, bei Mietern ist es der Mietzuschuss und bei selbstgenutzten finanzierten Immobilien ist es der Lastenzuschuss. Das Wohngeld darf nicht verwechselt werden mit der vollen Mietübernahme bei Menschen, die Transferleistungen wie zum Beispiel Hartz-IV empfangen.