Wohngeld Baden-Württemberg – Das Wohngeld Baden-Württemberg können Sie, mit den hier kostenlos zur Verfügung stehenden Antrag, beantragen. Auch die eventuell benötigten Anlagen gibt es hier als Download. Desweiteren finden Sie hier auch die für Sie zuständige Antragsstelle.

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Wohngeld Baden-Württemberg | © panthermedia.net /Juergen Priewe

Wohngeldantrag Baden-Württemberg

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare für das Wohngeld Baden-Württemberg im PDF-Format als Download.

Anlagen zum Wohngeldantrag Baden-Württemberg

Nicht alle Anlagen werden benötigt nur die, die für Sie zutreffend sind.

Antragsstellen Wohngeld Baden-Württemberg

Für Baden-Württemberg sind die in dem Wohnort liegende Stadtverwaltung oder das Landratsamt zuständig. Hier können Sie die für Sie zuständige Antragsstelle finden.

Hinweise

Über das Wohngeld Baden-Württemberg

Das Wohngeld in Baden-Württemberg dient dazu, das angemessene und familiengerechte Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Hierbei handelt es sich um einen von Bund und Land Baden-Württemberg getragenen Zuschuss zu den Aufwendungen für den Mietwohnraum oder für das selbst bewohnte Wohneigentum. Wohngeld soll Menschen helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Mietkosten zu tragen.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld erhält jeder, der erstens einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde gestellt hat. Zum anderen müssen die Antragsteller

  • Mieter einer Wohnung, eines Einzelzimmers
  • bzw. Eigentümer eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sein. Als Eigentümer erhalten die Mieter das Wohngeld als Lastenzuschuss.

Ob und in welcher Höhe das Wohngeld gezahlt wird, hängt unter anderem ab von

  • der Anzahl der zuschussberechtigten Haushaltsmitglieder,
  • dem Wohnort und der Mietstufe der jeweiligen Gemeinde,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der Miete bzw. (bei den Eigentümern) der Belastung aus Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung) und Bewirtschaftung.

Tipp: Mit einem unserem Wohngeldrechner können Sie bereits vorab die Höhe des voraussichtlichen Wohngeldes berechnen und gleichzeitig prüfen, ob sie alle Voraussetzungen für die Bewilligung des Wohngeldes erfüllen.

Welche Miete bzw. Belastung ist förderfähig?

Beim Wohngeld wird grundsätzlich zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss unterschieden. Mietzuschuss erhalten alle zuschussberechtigten Mieter. Den Lastenzuschuss gibt es für Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie.

Miete ist das Entgelt, das die Mieter für die Überlassung eines Wohnraums zu leisten haben. Die Höhe der Miete sowie der Nebenkosten wird im Mietvertrag verankert.

Zuschussfähig sind die Kaltmiete und Nebenkosten, die die Mieter direkt an Dritte leisten, zum Beispiel Müllgebühren. Nicht zuschussfähig hingegen sind die Kosten für die Heizung und Warmwasserversorgung.

Unter Belastung werden alle Aufwendungen aus dem Kapitaldienst (Kredit für Modernisierungsmaßnahmen oder Immobiliendarlehen) und aus der Bewirtschaftung (Betriebs- und Instandsetzungskosten, Grundsteuer, Verwaltungskosten) zusammengefasst.

Wohngeld wird nicht für unangemessen hohe Wohn- und Mietkosten geleistet. Die Miete ist bis zu einem Höchstbetrag förderfähig. Diese Höchstgrenze richtet sich nach Haushaltsgröße, Baujahr der Immobilie, Ausstattung der Wohnung/des Hauses sowie nach den Mietstufen der jeweiligen Gemeinden und nach der Höhe der örtlich üblichen Miete.