Wenn Sie das Wohngeld in Hessen beantragen möchten können Sie hier einfach und kostenlos den Antrag downloaden und ausdrucken. Zudem finden Sie hier auch die für Sie zuständige Antragsstelle.

Wohngeld Hessen - pro Person bis zu 190 Euro?! 1

Wohngeld Hessen | © panthermedia.net /Juergen Priewe

Wohngeldantrag Hessen

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare für das Wohngeld Hessen im PDF-Format als Download.

Anlagen zum Wohngeldantrag Hessen

Nicht alle Anlagen werden benötigt nur die, die für Sie zutreffend sind.

Antragsstellen Wohngeld Hessen

Die Wohngeldanträge werden entweder in der Amts-, Stadt-, Gemeinde- oder auch Kreisverwaltung bearbeitetn. Hier können Sie, die für Sie zuständige Antragsstelle, in einem PDF finden.

Hinweise

Über das Wohngeld Hessen

Wohngeld ist eine soziale Dienstleistung des Staates und lässt sich flächendeckend in ganz Deutschland beantragen. So auch in Hessen. Das Wohngeld ist vorgesehen für Personen, die aufgrund des niedrigen monatlichen Einkommens die Mietkosten selbst nicht tragen können.

Mit der staatlichen Leistung wird ein Zuschuss gewährt, welcher bei der Finanzierung des Unterhalts unter die Arme greifen soll. Dabei werden jedoch keineswegs die vollen Kosten vom Staat, sondern nur ein bestimmter Anteil getragen. Sie können bereits hier erfahren wie viel Wohngeld Ihnen vorraussichtlich zusteht, das geht ganz einfach mit unserem Wohngeldrechner.

Die soziale Dienstleistung für deutsche Bürger muss beantragt werden. Dies ist die Grundvoraussetzung auf Anspruch. Dafür gibt es entsprechende Vorlagen, welche durch die eigenen Daten ergänzt werden müssen. Ist der Antrag bei der entsprechenden Stelle angekommen, wird dieser bearbeitet. Die Zeit der Bearbeitung nimmt etwa drei bis sechs Wochen in Anspruch.

Wie auch in anderen deutschen Umgebungen sind für die Anträge und das Wohngeld in Hessen die Wohngeldbehörden zuständig. Der Antrag kann auf verschiedene Weisen übermittelt werden. So beispielsweise schnell und einfach als E-Mail auf dem digitalen Weg. Auch vor Ort kann der schriftliche Antrag in einem adressierten Umschlag persönlich übergeben oder in den Briefkasten geworfen werden. Eine persönliche Abgabe der Formulare lohnt sich in den meisten Fällen. Da ein direkter Kontakt zu der zuständigen Person besteht, können direkt Fragen und Wichtigkeiten zu Pflichten und sonstigem geklärt werden.

Auch kontrolliert die Person die Unterlagen auf Vollständigkeit. Dies hat zu bedeuten, dass bei Unvollständigkeit direkt vor Ort Bescheid gegeben werden kann. Der Antragsteller oder die Antragstellerin kann also schnell das fehlende Material nachreichen. Dies wirkt sich positiv auf die Bearbeitungsdauer aus, denn diese kann durch persönlich Abgabe verkürzt werden. Vorerst kann auch ein formloser Antrag überreicht werden, woraufhin der richtige Wohngeldantrag nachgereicht wird.