Wohngeld Hamburg – Wenn Sie Wohngeld in Hamburg beantragen möchten, können Sie weiter unten den passenden Wohngeldantrag kostenlos herunterladen. Wohngeld gibt es für Eigentümer und Mieter. Bei welcher Antragsstelle Sie den Antrag abgeben müssen finden Sie ebenfalls hier.

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Wohngeld Hamburg | © panthermedia.net /Robert Biedermann

Wohngeldantrag Hamburg

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare für das Wohngeld Hamburg im PDF-Format als Download.

Anlagen zum Wohngeldantrag Hamburg

Nicht alle Anlagen werden benötigt nur die, die für Sie zutreffend sind.

Antragsstellen Wohngeld Hamburg

Hier können Sie die für Ihren Ort zuständige Antragsstelle finden.

Hinweise

Über das Wohngeld in Hamburg

Wer Wohngeld in Hamburg beantragen möchte, der muss mehrere Kriterien erfüllen. Gedacht ist diese finanzielle Hilfe für Menschen, die ein geringes Einkommen besitzen. Hierzu zählen jedoch nicht Empfänger von Arbeitslosengeld II, Asylbewerber oder Kinder und Jugendliche. Die Hauptanspruchsnehmer für das Wohngeld in Hamburg sind Familien und Rentner mit geringem Einkommen. Studenten bekommen ebenfalls keinen Wohngeldzuschuss, außer sie leben mit einem Partner zusammen, der selbst nicht Student ist oder keinen Anspruch auf Bafög besitzt.

Wichtige Formulare beim Amt ausfüllen

Wohngeld in Hamburg kann mit Hilfe von verschiedenen Formularen beantragt werden. Den Antrag stellt die Person, die Mieter oder Eigentümer der Wohnung ist. Zu dem Termin beim Bezirksamt müssen die Personalausweise bzw. Reisepässe aller in der Wohnung zur Miete lebenden Personen mitgebracht werden, denn in die Berechnung des Wohngeldbetrags werden alle im Haushalt lebenden Menschen einbezogen.

Bei einer Wohngemeinschaft gilt der beim Amt erscheinende Antragssteller als Hauptmieter und er kann für den Rest der Wohngemeinschaft den Antrag ausfüllen, sofern er die passenden Unterlagen dabei hat. Benötigt wird ebenfalls eine Bescheinigung des Vermieters und die letzte Mietquittung. Eine Jahresabrechnung über den Kaltwasserverbrauch ist auch wichtig für die Berechnung.

Für die Ermittlung der Einnahmen muss von jeder im Haushalt befindlichen Person die Bruttoverdienstbescheinigung vorgelegt werden und der letzte Einkommenssteuerbescheid. Sonstige Bescheinigungen über einmalige Einnahmen müssen ordnungsgemäß angegeben werden. Rentner benötigen zusätzlich eine Rentenbescheinigung. Nachdem alle Nachweise erbracht wurden, muss ein längeres Formular ausgefüllt werden, in dem der Antragssteller wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Personen und der aktuellen finanziellen Situation macht. Nach einigen Wochen erhält der Antragssteller bei sachgemäßen Angaben das erste Wohngeld. Bei Genehmigung wid das Wohngeld rückwirkend gezahlt.

Mithilfe unseres Wohngeldrechner können Sie schnell herrausfinden wie hoch Ihr Wohngeld ausfallen kann.