Wohngeld Brandenburg – Einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, zur Absicherung eines ihren Lebensumständen angemessenen und ihrer Familiensituation angepassten Wohnens Wohngeld in Brandenburg zu beantragen. Die notwendigen Formulare finden Sie weiter unten als kostenlosen Download. Wenn Sie nicht wissen welche Ihre zuständige Antragsstelle ist können Sie die diese hier auch finden.

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Wohngeld Brandenburg | © panthermedia.net /Juergen Priewe

Wohngeldantrag Brandenburg

Hier finden Sie die Wohngeldanträge für den Miet- und Lastenzuschuss, ebnso wie den Weiterleistungs- und Erhöhungsantrag für das Wohngeld Brandenburg im PDF-Format als Download.

Antragsstelle Wohngeld Brandenburg

Für das Wohngeld in Brandenburg sind die kreisfreien Städte oder Landkreise zuständig, hier können Sie die für Sie zuständige Antragsstelle finden.

Hinweis

Über das Wohngeld Brandenburg

Die Voraussetzung für das Wohngeld Brandenburg ist, dass der Antragsteller oder eine ihm gleichgestellte Person den Wohnraum selbst nutzt. Das bedeutet, der Lebensmittelpunkt muss sich in diesen Räumen befinden.

Die Berechtigung zum Bezug von Wohngeld ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Unter Einbeziehung der Größe des Haushaltes, des Gesamteinkommens der Familie und der Höhe der Miete bzw. der Belastung wird ermittelt, ob eine Anspruchsberechtigung vorliegt und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird.

Dabei gilt es zu beachten, dass die tatsächlich gezahlte Miete oder die tatsächlich gezahlten Belastungen nicht gleichzusetzen sind mit dem zuschussfähigen Betrag.

Weiterhin wird das Wohngeld in Brandenburg nur gezahlt, wenn sichergestellt ist, dass mit diesem und dem zusätzlich vorhandenen Einkommen der Bedarf zum Lebensunterhalt gedeckt werden kann. Ist das nicht der Fall, sollte der Anspruch auf andere staatliche Unterstützungsleistungen geprüft werden.

Die hier herunterzuladenden Formulare können am heimischen PC ausgefüllt, ausgedruckt und gespeichert werden. Die Antragstellung muss jedoch persönlich erfolgen. Eine Formulareinreichung per Mail ist nicht ausreichend.

Für die erstmalige Beantragung von Wohngeld oder der Beantragung nach einem Umzug stehen gesonderte Anträge – Erstantrag für Miet-/Lastenzuschuss – zur Verfügung. Wurde der Zuschuss bereits bewilligt und soll lediglich eine Weiterbewilligung erfolgen, ist der Weiterleistungsantrag in verkürzter Form auszufüllen.

Ob ein Anspruch gegeben ist und wie hoch die Wohngeldzahlung ausfällt, wird dem Antragsteller in einem schriftlichen Bescheid von der zuständigen Behörde mitgeteilt. Die Bewilligung erfolgt üblicherweise für zwölf Monate. Ausschlaggebend für den Beginn der Zahlung ist der Monat, in dem der Wohngeldantrag gestellt wurde. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist das Stellen eines neuen Antrags notwendig.

Damit Sie jetzt schon wissen wie viel Wohngeld Sie vorraussichtlich erhalten, können Sie unseren Wohngeldrechner benutzen.