Wer sein Wohngeld berechnen möchte, sollte sich nicht auf ungefähre Angaben verlassen. Denn in puncto Geld ist Genauigkeit gefragt. Mit dem entsprechenden Wohngeldrechner lässt sich der Anspruch auf Wohngeld detailliert bestimmen. Wichtig ist, dass der Rechner die jeweiligen Vorschriften genau umsetzt und somit ein wahrheitsgetreues Ergebnis liefert. Bevor man sich jedoch an die Verwendung des Rechners macht, müssen einige Voraussetzungen selbstständig prüfen. Denn jeder ist dazu nicht in der Lage.

So muss beispielsweise herausgefunden werden, ob ein grundsätzlicher Wohngeldanspruch besteht oder nicht. Sollte das nicht der Fall sein, erübrigt sich die detaillierte Berechnung. Über den grundlegenden Anspruch auf Wohngeld kann man sich bei den zuständigen Ämtern oder selbstständig in den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen informieren. Normalerweise reicht es, einige wichtige Faktoren durchzugehen.

So findet man beispielsweise schnell heraus, dass Empfänger von AG II oder Bürger mit anderen Unterstützungen seitens des Staates keinen Anspruch auf Wohngeld haben. Alle anderen können sich frei fühlen, den Wohngeldrechner auszuprobieren und ihren voraussichtlichen Anspruch auf die Leistungen zu errechnen.

Übersicht Bundesländer

Hier geht es direkt zu den Anträgen und Anlagen für das jeweilige Bundesland. Dort kann man sich die Unterlagen kostenlos herunterladen.

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Schleswig-Holstein

2

Hamburg

3

Mecklenburg-Vorpommern

4

Niedersachsen

5

Bremen

6

Berlin

7

Brandenburg

8

NRW (Nordrhein-Westfalen)

9

Sachsen-Anhalt

10

Saarland

11

Rheinland-Pfalz

12

Hessen

13

Thüringen

14

Sachsen

15

Baden-Württemberg

16

Bayern

Die Schritte des Wohngeld berechnen

1. Beschreiben der Wohnsituation

Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt in einigen wenigen und deshalb auch sehr übersichtlichen Schritten. Sofern man den Anweisungen Folge leistet, sollte es keine Schwierigkeiten beim Ausführen des Prozesses geben.

Zunächst einmal gehört zur Wohngeldberechnung, seine individuelle Wohnsituation zu beschreiben. So ist es beispielsweise relevant, ob man zurzeit in einer Wohngemeinschaft lebt, einen Singlehaushalt oder gar einen Familienhaushalt führt. Die nächste geforderte Angabe ist das Bundesland, in dem man sesshaft ist. Hierzu wählt man das Entsprechende aus den 16 vorhandenen Möglichkeiten aus.

2. Miete und Nebenkosten

Weiter geht es mit Schritt zwei, wo weitere, genauer gesagt, detailliertere Angaben gefordert werden. Auch diese betreffen die aktuelle persönliche Wohnsituation. Es ist demnach erforderlich, seinen genauen Wohnort anzugeben.

Wenn sich keine Liste auf der Seite befindet, aus welcher entsprechende Städte ausgewählt werden können, muss man seine Heimatstadt selbstständig eingeben. In einigen Fällen ist es sogar ausreichend, den Landkreis anzugeben. Normalerweise nur dann, wenn die Heimatstadt zu klein ist, um aufgeführt zu werden.

Zugehörig zur Wohnung ist natürlich die monatliche Kaltmiete, welche jegliche Nebenkosten ausschließt. Beachten muss man an dieser Stelle ebenfalls, dass weder Garagen- oder Gartenkosten noch Untermietenzuschläge oder Zusatzkosten für Möbel, sowie für die gewerbliche Nutzung des Wohnraums zu berücksichtigen sind. In dieses Feld ist lediglich die Summe einzutragen, die sich ergibt, wenn man alle Schuldzinsen, die Grundsteuer, die Gebäudeversicherung, den Erbbauzins und die zugehörigen Instandhaltungskosten addiert.

Zuletzt gibt man an, wie viele Nebenkosten monatlich anfallen. Hierzu zählen jegliche Betriebskosten exklusive der Heizkosten. Also nur die Wasser- und Abwasserkosten, Müllgebühren und Kosten für die Treppenhausbeleuchtung.

3. Das persönliche Brutto-Einkommen

Der dritte Schritt beim Wohngeld berechnen besteht daraus, seine Einkommenssituation näher zu erläutern. Hierzu sollte man wissen, dass weder Kindergeld noch der Kinderzuschlag oder der 300-Euro-Mindestbetrag des Elterngeldes für das Wohngeld relevant ist. Von daher reicht es aus, sein Brutto-Einkommen zu bestimmen.

Dazu ist es zunächst notwendig, seinen Status als Arbeitnehmer, Rentner oder Selbstständiger zu definieren. Im Anschluss gibt man noch die Höhe der monatlichen Gehälter an. Sollten an dieser Stelle Anomalien auftreten, wie zum Beispiel ein 13tes oder gar 14tes Monatsgehalt, muss diese Abweichung natürlich ebenfalls angemerkt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Höhe seines Gehaltes als Jahreseinkommen anzugeben.

Selbstständige müssen außerdem eine weitere Angabe berücksichtigen, nämlich die Ausgaben für Werbung. Arbeitnehmer und Rentner können dieses Feld selbstverständlich freilassen. Um die Beschreibung der Einkommenssituation abzuschließen, muss nur noch angegeben werden, welche Steuern und Versicherungen bezahlt wurden. Bei den Meisten werden an dieser Stelle die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie die Steuern stehen.

Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit, weitere Einkommensquellen zu benennen. Dieser Fall tritt beispielsweise in Kraft, falls man einen Zweitjob ausübt oder einer anderweitigen, bezahlten Tätigkeit nachgeht. Sind alle nötigen Angaben gemacht, geht es zum letzten Schritt.

4. Möglichkeit für Freibeträge

Im vierten und letzten Schritt geht es darum, eventuelle Freibeträge geltend zu machen. Hierzu muss der Rechner beispielsweise erfahren, ob und wie viele Familienmitglieder schwerbehindert sind. Zu Berücksichtigen sind hier Fälle von 100-prozentig Schwerbehinderten oder mindestens zu 80 Prozent Pflegebedürftigen.

Zuletzt ist es wichtig, die Anzahl der Familienmitglieder anzugeben, die Pflegegeld erhalten und zusätzlich schwerbehindert sind. In diesem Fall sind alle Familienmitglieder zu berücksichtigen, die einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent und maximal 79 Prozent aufweisen. Zu beachten ist allerdings, dass Freibeträge nur für jeweils eine Person gültig gemacht werden können.

Sind alle Eingaben in diesem Bereich getätigt, kann endlich das Wohngeld berechnen erfolgen. Hierfür wird keine persönliche Anstrengung verlangt, denn diese erfüllt der Wohngeldrechner in wenigen Sekunden vollkommen selbstständig. Sie basiert natürlich auf den zuvor getätigten Eingaben, weshalb es von höchster Wichtigkeit ist, dass diese der Wahrheit entsprechen. Nur so kommt ein glaubwürdiges Ergebnis zustande.

Wohngeld berechnen – Das Ergebnis

Wohngeld berechnen - pro Person bis zu 190 Euro?! 1

Wohngeld berechnen | © panthermedia.net /Gaj Rudolf

Schließlich offenbart sich einem die Höhe des persönlichen Wohngeldes. Natürlich kann es auch vorkommen, dass für die individuelle Wohnsituation kein Anspruch auf Wohngeld besteht, da man sich in ausreichenden finanziellen Verhältnissen befindet.

Wer den Angaben des Rechners nicht traut und das Ergebnis selbstständig prüfen möchte, kann selbstverständlich einen genauen Blick die Rechnung erhalten. So werden die einzelnen Schritte sichtbar und wahrscheinlich auch nachvollziehbar. Da jedoch keine Angabe des Rechners eine Gewähr erhält, kann es in einigen Fällen sinnvoll sein, sich zur Überprüfung der Rechnung an das zuständige Amt zu wenden.

Fazit

Um einem die meiste Arbeit zu ersparen, sollte man zur Berechnung des Wohngeldes auf jeden Fall einen Wohngeldrechner benutzen. Dieser leitet einen sinnvoll strukturiert durch die einzelnen Schritte und macht deutlich, welche Angaben für die Berechnung sinnvoll sind. Es genügt daher vollkommen, sich der eigenen Wohn- und Einkommenssituation bewusst zu sein. Mit den passenden Einkommensnachweisen und Mietbescheiden sollte es kein Problem darstellen, die Höhe des persönlichen Wohngeldes zu ermitteln.

Selbst, wenn einem das Ergebnis am Ende unglaubwürdig vorkommt, hat man die Möglichkeit, einen detaillierten Blick in die Rechnung zu bekommen. Dort sind die einzelnen Rechenschritte nachvollziehbar aufgelistet und können persönlich geprüft werden. Auf diese Weise wird die Fehlerquote um nahezu 100 Prozent reduziert. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass das Wohngeld berechnen eine einfache Prozedur ist, die jeder für sich im Internet erledigen kann.