Das Wohngeld beantragen kann man bei den zuständigen Amts- oder Kreisverwaltungen, wie auch den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen. Wohngeld ist eine Sozialleistung nach § 22 WoGG, die nur auf Antrag gewährt werden kann. Die notwendigen Formulare können Sie hier, für jedes Bundesland passend, herunterladen oder sie liegen in der zuständigen Antragsstelle zur Mitnahme bereit. Ist der Antrag vollständig ausgefüllt, sollte dieser auch eigenständig bei der zuständigen Antragsstelle abgegeben werden.

Dort werden dann die Angaben geprüft und dem Antragssteller die dazu gehörenden Rechte und Pflichten dargelegt. Durch die persönliche Abgabe des Antrags kann die Bearbeitung beschleunigt werden, da offenen Fragen sofort vor Ort geklärt werden können. Das Wohngeld wird dann grundsätzlich ab dem Monat gezahlt, in dem dieses auch beantragt wurde. Als beantragt gilt dies allerdings erst, wenn alle notwendigen Unterlagen sowie Nachweise vollständig bei der Behörde eingereicht wurden.

Übersicht Bundesländer

Hier geht es direkt zu den Anträgen und Anlagen für das jeweilige Bundesland. Dort kann man sich die Unterlagen kostenlos herunterladen.

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Schleswig-Holstein

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Hamburg

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Mecklenburg-Vorpommern

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Niedersachsen

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Bremen

6

Berlin

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Brandenburg

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NRW (Nordrhein-Westfalen)

9

Sachsen-Anhalt

10

Saarland

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Rheinland-Pfalz

12

Hessen

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Thüringen

14

Sachsen

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Baden-Württemberg

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Bayern

Vorraussetzung zum Wohngeld beantragen

Voraussetzung für den Anspruch auf Wohngeld ist das Erreichen des sozialhilferechtlichen Bedarfs. Wie hoch dieser allerdings ist, kann nicht konkret angegeben werden, da für die Berechnung die unterschiedlichsten Parameter hinzu gezogen werden. Wohngeld wird nicht für jede Wohnung gewährt. Die Bewilligung ist an einige Voraussetzungen gebunden. Hierzu zählen, dass der Wohnraum auch tatsächlich vom Antragsteller bewohnt wird.

Weiterhin muss dieser zum Wohnen geeignet sein und vom Vermieter auch zum Wohnen freigegeben werden. Einige Ausnahmen führen dazu, dass kein Wohngeld bewilligt werden kann. Beispielsweise kann bei Asyl- oder Übergangsheimen und auch bei Kellerwohnungen kein Wohngeldantrag gestellt werden.

Wer ist Anspruchsberechtigt

Grundsätzlich gibt es zwei Personengruppen die wohngeldberechtigt sind. Aus diesem Grund gibt es auch zwei unterschiedliche Arten von Wohngeld: Mietzuschuss und Lastenzuschuss.

Mietzuschussberechtigt sind:

  • Mieter einer Wohnung
  • Heimbewohner
  • Bewohner die in einem Mietverhältnis ähnlichen Rechtsverhältnis stehen
  • in Ausnahmefällen auch Eigentümern von Mehrfamilienhäusern, die eine Wohnung selbst nutzen

Den Lastenzuschuss können beantragen:

  • Eigentümer einer Eigentumswohnung
  • Eigentümer eines Eigenheims mit maximal 2 Wohnungen
  • Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes
  • Eigentümer von Kleinsiedlungen oder landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen

Der formlose Antrag

Zu empfehlen ist allerdings erst einmal ein formloser Antrag. Wurde dieser bei der Behörde eingereicht, kann der förmliche Antrag innerhalb eines Monats nachgereicht werden. Sofern dieser dann mit allen Unterlagen fristgerecht nachgereicht wird, gilt das Antragsdatum des formlosen Antrags als Bewilligungsmonat. Hier gibt es den formlosen Antrag kostenlos als PDF zum Download.


Welche Unterlagen und Nachweise werden benötigt?

Folgende Unterlagen werden beim Wohngeld beantragen benötigt:

  • der komplett ausgefüllte Wohngeldantrag
  • die Meldebestätigung
  • Verdienstbescheinigung, die vom Arbeitgeber ausgefüllt wurde
  • die Mietbescheinigung des Vermieters. Wichtige Angaben sind hier die Größe des Wohnraums und das Baujahr
  • der Mietvertrag und eine Mietquittung
  • vorhandene Einkommensnachweise
  • Reisepass oder Personalausweis

Es gibt Fälle, bei denen zusätzliche Unterlagen angefordert werden. Hierzu können zählen:

  • Pflegegeldnachweis
  • Kinder- oder Elterngeldnachweis
  • Lebensversicherung oder Bausparvertrag
  • Kontoauszüge
  • Schwerbehindertennachweis
  • Kontoauszüge
  • Rentenbescheid
  • Leistungsbescheid des Arbeitsamtes
  • Studien- oder Schulbescheinigung

Handelt es sich bei dem Antragssteller zum Beispiel um einen Schüler oder Studenten, müssen ggf. weitere Formulare ausgefüllt werden. Zu beachten ist, das gegenüber der Wohngeldbehörde alle Haushaltsmitglieder und Personen die mit dem Antragssteller gemeinsam den Wohnraum bewohnen, auskunftspflichtig sind.

Dokument

Wohngeld beantragen | © panthermedia.net /Andre Bonn

Rückwirkend Wohngeld beantragen

Den Antrag beim Wohngeld beantragen kann in manchen Fällen auch rückwirkend gestellt werden. Dazu muss der Antrag dann bis zum Ablauf des Folgemonats eingereicht werden. Gründe die zu einer Bewilligung führen können sind unter anderem:

  • wenn sich die Belastung oder die Miete um mehr als 15 % erhöht
  • eine Transferleistung abgelehnt wird
  • sollte ein Mitglied des Haushalts Transferleistungen erhalten, so wird der Antrag unwirksam. Die verbleibenden
  • Haushaltsmitglieder können in solch einem Fall einen Antrag auch rückwirkend beantragen

Wie lange ist die Bearbeitungszeit des Wohngeldantrages?

Die Bearbeitungsdauer ist je nach Behörde völlig unterschiedlich. Es sollte allerdings innerhalb einer angemessenen Frist eine Bewilligung oder Ablehnung stattfinden. Dieser Bewilligungsbescheid muss schriftlich erfolgen. Ein Erstantrag hat meist eine Bearbeitungsdauer zwischen drei und sechs Wochen. Wiederholungsanträge werden allerdings meist schneller bearbeitet.

Liegen zwischen dem Einreichen des Antrags und der Bewilligung mehr als acht Wochen und sind alle erforderlichen Formulare und Anlagen eingereicht worden, kann ein Vorschuss des Wohngeldes geleistet werden. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf die Bearbeitung des Wohngeldantrages innerhalb einer bestimmten Frist.

Wiederholungsantrag auf Wohngeld

Auch wenn ein Wiederholungsantrag auf Wohngeld gestellt wird, muss der Antrag erneut vollständig ausgefüllt werden. Dabei kann die zuständige Wohngeldbehörde erneut Unterlagen anfordern um das beantragte Wohngeld zu bewilligen. Dabei entscheidet die Behörde, welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Aktuelle Einkommensnachweise oder Lohngeldbescheinigungen gehören auf jeden Fall dazu. Zieht der Antragsteller um, muss erneut ein Erstantrag gestellt werden.

Einen Erhöhungsantrag stellen

Im Normalfall bleibt das Wohngeld während des kompletten Bewilligungszeitraums konstant. Ein Antrag auf Erhöhung laut §27 Abs. 1 WoGG kann aber im Bewilligungszeitraum gestellt werden, wenn das gesamte Einkommen, der zu berücksichtigen Personen, um mindestens 15 % sinkt. Dies ist auch der Fall wenn sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht oder die Miete sowie die Belastungen, die berücksichtigt wurden, sich um mehr als 15 % erhöhen.

Welche Pflichten hat der Antragssteller beim Wohngeld beantragen?

Neben dem Recht auf Wohngeld hat der Antragssteller auch Pflichten die zwingend eingehalten werden müssen. Hierzu zählen:

  • erhöht sich das gesamte Einkommen um mehr als 15 %
  • sinkt die angegebene Miete um 15 %
  • verringert sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • sonstige Gründe, wie zum Beispiel ein Umzug oder andere Gründe die dazu führen können, dass das Wohngeld nicht mehr gewährleistet werden kann

Kommt man dieser Mitteilungspflicht nicht nach, kann dieser Verstoß mit einem Bußgeld belegt werden.

Was zählt alles zum Einkommen?

Als Einkommen zählen:

  • Arbeitseinkommen
  • Unterhaltszahlungen
  • Lohnersatzleistungen
  • ALG I
  • Mutterschaftsgeld
  • Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Löhne und Gehälter inklusive Weihnachts- oder Urlaubsgeld
  • steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit

Unerheblich ist es für die Bewilligung, ob diese steuerpflichtig oder steuerfrei sind oder einmalig gezahlt werden.

Wann kann der Wohngeldanspruch wegfallen?

Wird das Wohngeld zweckentfremdet führt dies zum Wegfall. Auch der Tod des Berechtigten oder die Aufgabe des Wohnraums führen dazu.

Fazit

Auch wenn das Wohngeld beantragen ein etwas mühseliger Aufwand ist, sollte man prüfen lassen ob man Anspruch hat, der Aufwand kann sich lohnen. Sollten Sie Hilfe beim ausfüllen des Wohngeldantrags haben, finden Sie hier eine Anleitung dazu. Wenn Sie wissen wollen wie hoch Ihr vorraussichtlicher Anspruch ist können Sie ihn mit unserem Wohngeldrechner berechnen lassen.