Um das Wohngeld in Saarland beantragen zu können, ist es möglich den entsprechenden Antrag hier kostenlos herunterzuladen. Ebenso wie die eventuell notwendigen Anlagen. Diese müssen Sie bei der in Ihrem Ort zuständigen Antragsstelle abgeben. Welche Sie hier auch finden können.

Saarland

Wohngeld Saarland | © panthermedia.net /Juergen Priewe

Wohngeldantrag Saarland

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare für das Wohngeld Saarland im PDF-Format als Download.

Anlagen zum Wohngeldantrag Saarland

Nicht alle Anlagen werden benötigt nur die, die für Sie zutreffend sind.

Antragsstellen Wohngeld Saarland

Die Zuständigkeit haben die jeweiligen Verwaltungen in den Landkreisen bzw. Regionalverbänden. Hier können Sie die für Sie zuständige Antragsstelle finden.

Hinweise

Über das Wohngeld Saarland

Wer über ein niedriges Einkommen verfügt, hat die Möglichkeit, Wohngeld in Saarland zu beantragen. Diese staatliche Beihilfe wird als Mietzuschuss gewährt, wenn der Antragsteller zur Miete oder Untermiete wohnt, oder als Lastenausgleich, falls er Eigentümer des Wohnraums ist.

Auch Heimbewohner, Schüler, Azubis und Studenten, die nur wenig Einkommen haben, können diesen Antrag stellen. Grundvoraussetzung ist, dass der Antragsteller den Wohnraum tatsächlich nutzt und die Miete/Belastung dafür bezahlt.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der mit im Haushalt lebenden Personen, dem Haushalts-Gesamteinkommen, der Brutto-Kaltmiete/Belastung und dem Mietniveau des betreffenden Wohnraums. Laut Wohngeldgesetz liegt der maximal gewährte Wohngeld-Betrag bei zwei Dritteln der Brutto-Kaltmiete (Miete plus Nebenkosten ohne Heizung, Warmwasser und Pkw-Stellplatz).

Wenn Sie jetzt schon wissen möchten wie hoch der vorraussichtliche Anspruch ist, können Sie unseren Wohngeldrechner nutzen.

Im Regelfall keinen Anspruch auf die Zahlung von staatlicher Mietbeihilfe oder Lastenausgleich haben Menschen, die schon Hartz IV oder Sozialgeld nach SGB XII bekommen und Empfänger von Bafög und Berufsausbildungs-Beihilfe (BAB). Dies gilt auch für Erwerbsgeminderte, Personen, die Grundsicherung im Alter erhalten, Menschen, die Grundleistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz, Verletzten-Geld nach SGB VII oder “Leistungen in besonderen Fällen” erhalten.

Bei Studenten, Schülern und Auszubildenden wird bei der Antragstellung noch zusätzlich das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Studierende mit niedrigem Monatseinkommen, die kein Bafög erhalten und mit einem Hartz IV-Empfänger oder mit ihren Kindern zusammenleben beziehungsweise sich nach Ablauf der Regelstudienzeit auf eine Prüfung vorbereiten, haben gute Chancen auf einen positiven Wohngeld-Bescheid.

Dem Wohngeldantrag beigefügt sein sollten unter anderem eine Mietvertragskopie, Strom- und Gasrechnungen, eine Kopie des Arbeitsvertrags und Einkommensnachweise der letzten 12 Monate. Gewährt wird das Wohngeld für die Dauer von 12 Monaten.